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Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Bergzabern |
| Datum | 2020-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2.1 Antrag der CDU-Fraktion
Fraktionsvorsitzender Weiland verliest den folgenden Antrag der CDU-Fraktion
und erläutert und begründet ihn ausführlich:
„Durch die aktuelle Corona-Krise sind viele mittelständische Unternehmen in
ihrer Existenz gefährdet. Zum Erhalt dieser Betriebe stellt die CDU den Antrag
die Fremdenverkehrsabgabe 2019 (zahlbar 2020) zu Stunden und für Umsätze
aus 2020 komplett auszusetzen.
Die Stundung und die befristete Aussetzung sollen für Betriebe gelten, die von
der Schließung betroffen waren und deren Umsatzkapazität durch behördliche
Auflagen erheblich (30%) reduziert wurden.
Begründung:
Die Stundung der Beträge für 2019 soll Betrieben helfen Liquiditätsengpässe zu
überbrücken und somit deren Überleben sichern.
Eine Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen für 2020 sehen wir sowohl
rechtlich als auch moralisch sehr kritisch, da durch den Corona-Lockdown und
den durch Corona verursachten behördlichen Auflagen, weder die dem
Fremdenverkehrsbeitrag zu Grunde liegenden Umsatzanteile „Fremdenverkehr“
noch die fiktiven Umsatzrenditen zur erwirtschaften sind.
Des Weiteren muss unseres Erachtens nach, die Stadt ihren Beitrag zum Erhalt
städtischer mittelständischer Unternehmen beitragen und nicht noch Abgaben
auf unrealistische Umsätze und Erträge erheben.
Zur Stärkung des Fremdenverkehrs und zum als Ausgleich für behördliche
Auflagen fordern wir die entgeltlose Überlassung von städtischen Außenflächen
im Einzelhandel und in der Gastronomie für das Jahr 2020.“
Stadtbürgermeister Hermann Augspurger teilt hierzu die folgende
Stellungnahme der Finanzabteilung zu den beantragten Punkten mit und macht
hierzu weitere ausführliche Erläuterungen:
Stundung der Tourismusbeiträge 2019:
Eine Stundung kann in begründeten Fällen vom Schuldner auf Antrag erfolgen.
An die Begründung werden derzeit keine strengen Anforderungen gestellt, d.h.,
es findet keine tiefgreifende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Antragstellers statt.
Aussetzung der Tourismusbeiträge 2020:
Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation der Stadt ist von einem
kompletten Verzicht auf die Erhebung der Tourismusabgabe für das Jahr 2020
abzuraten. Besteuert werden ohnehin nur Umsätze, die auch tatsächlich
entstanden sind, d.h., wenn in der Zeit des Lockdowns keine Umsätze erzielt
wurden, kann auch kein Umsatz besteuert werden. Somit kann von „Abgaben
auf unrealistische Umsätze und Erträge" keine Rede sein.
Wahrscheinlich ist aber dennoch, dass für das Abrechnungsjahr 2020 die
Satzung Tourismusbeitrag angepasst und die Vorteilssätze gesenkt werden
(müssen). Jedenfalls geht das aus bisherigen Informationen hervor, die die
Verwaltung erhalten hat. Durch den Lockdown und der dadurch verursachten
Nicht-Nutzbarkeit von touristischen Einrichtungen ist die bestehende Kalkulation
mit den geltenden Vorteilssätzen möglicherweise nicht haltbar.
Handlungszwang besteht zurzeit aber nicht, weil immer rückwirkend veranlagt
wird und momentan sowieso noch vollkommen unklar ist, wie eine - korrekte -
Kalkulation für 2020 aussehen könnte.
Die Verwaltung wird die Thematik verfolgen und zu gegebener Zeit informieren.
Verzicht von Sondernutzungsgebühren für städtische Flächen im Einzelhandel
und der Gastronomie
Bislang erhebt die Stadt bei Gastronomen für die Nutzung öffentlicher Flächen
für Zwecke der Außenbestuhlung eine Sondernutzungsgebühr, welche sich
nach der Größe der jeweiligen Fläche richtet. Insgesamt erzielt die Stadt hierfür
rund 5.700,00 Euro Einnahmen jährlich. Ein eventueller Verzicht auf die
Erhebung dieser Gebühr ist mit Blick auf die schwierige Haushaltslage der Stadt
zu beurteilen - und wurde aus diesem Grund nicht gemacht. Die Stadt hat
sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und darf nicht freiwillig auf
solche verzichten. Den Gastronomen wurde aber ein Entgegenkommen gezeigt,
indem sie ihre Flächen ohne zusätzliche Gebühr so weit wie möglich vergrößern
dürfen und somit die Möglichkeit haben, die Abstandsregeln einhalten und
trotzdem eine gewisse Anzahl an Gästen bewirten zu können.
Aus den dargelegten Gründen besteht aus Sicht des Stadtbürgermeisters aktuell
kein Grund für ein Handeln der Stadt.
Fraktionsvorsitzender Achim Weiland nimmt nochmals ausführlich Stellung zu
den Erläuterungen.
Nach weiteren Redebeiträgen wird über den Antrag der CDU-Fraktion
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Text aus PDF extrahiert