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Benutzungsregelung für das Rathaus, Steinstr. 2 a) Antrag des SPD-Vorstandes auf Benutzung des alten Gemeinderatssaales b) Evt. Erlaß einer Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Rathaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Bergzabern |
| Datum | 2019-01-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
5. Benutzungsregelung für das Rathaus, Steinstr. 2
a) Antrag des SPD-Vorstandes auf Benutzung des alten
Gemeinderatssaales
b) Evt. Erlaß einer Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das
Rathaus
a)
Der SPD-Vorstand möchte den alten Ratssaal für eine Vorstandssitzung am
19.01.2019 nutzen. Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und verliest
verschiedenen Schriftverkehr diesbezüglich.
Der SPD-Vorstand beruft sich hierbei insbesondere auf § 14 GemO und begründet
sein Recht damit, dass im alten Ratssaal insbesondere Veranstaltungen des KVK
stattgefunden haben und beim Vorweihnachtlichen Erlebnistag dieser Saal vergeben
wurde. Da es sich damit auch nach Ansicht der Verwaltung um eine öffentliche
Einrichtung handelt, ist das Benutzungsrecht vorhanden.
Hierzu entsteht im Gremium eine lebhafte Diskussion.
b)
Logische Folgerung ist bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen eine Nutzungs- und
Gebührenordnung.
Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Gemeinderat über den Erlass einer
Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Rathaus wie folgt ab:
Beschluss: 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen
Damit beschließt der Gemeinderat, keine Benutzungsordnung mit Gebührenordnung
für das Rathaus zu erlassen.
Text aus PDF extrahiert