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Benutzungsregelung für das Rathaus, Steinstr. 2 a) Antrag des SPD-Vorstandes auf Benutzung des alten Gemeinderatssaales b) Evt. Erlaß einer Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Rathaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Bergzabern
Datum2019-01-17
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5. Benutzungsregelung für das Rathaus, Steinstr. 2 a) Antrag des SPD-Vorstandes auf Benutzung des alten Gemeinderatssaales b) Evt. Erlaß einer Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Rathaus a) Der SPD-Vorstand möchte den alten Ratssaal für eine Vorstandssitzung am 19.01.2019 nutzen. Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und verliest verschiedenen Schriftverkehr diesbezüglich. Der SPD-Vorstand beruft sich hierbei insbesondere auf § 14 GemO und begründet sein Recht damit, dass im alten Ratssaal insbesondere Veranstaltungen des KVK stattgefunden haben und beim Vorweihnachtlichen Erlebnistag dieser Saal vergeben wurde. Da es sich damit auch nach Ansicht der Verwaltung um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist das Benutzungsrecht vorhanden. Hierzu entsteht im Gremium eine lebhafte Diskussion. b) Logische Folgerung ist bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen eine Nutzungs- und Gebührenordnung. Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Gemeinderat über den Erlass einer Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Rathaus wie folgt ab: Beschluss: 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen Damit beschließt der Gemeinderat, keine Benutzungsordnung mit Gebührenordnung für das Rathaus zu erlassen.

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