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Antrag der FWG-Fraktion zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h auf der L307
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen |
| Datum | 2025-11-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 1/089/2025
Öffentl. Sicherheit u. Ordnung, ruhender Verkehr Datum 14.11.2025
Bierenfeld, Anne-Kathrein Aktenzeichen FB 3.2 - 12.40.01-ab
Bezugnummer
Beratungsfolge Termin Status
Verbandsgemeinderat Höhr-Grenzhausen 24.11.2025 öffentlich beschließend
Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk
1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.:
Antrag der FWG-Fraktion zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h auf der
L307
Sach- und Rechtslage:
Die FWG-Fraktion hat am 03.11.2025 den nachfolgend abgedruckten Antrag eingereicht.
Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 1
Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 2
Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 3
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag das abschließende Unfallgutachten noch nicht
vor. Die zuständige Unfallkommission, bestehend aus dem Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises, der Polizeiwache Höhr-Grenzhausen sowie der Verbandsgemeinde Höhr-
Grenzhausen, ist für die Abstimmung weiterer Maßnahmen aus diesem Grund bislang noch nicht
zusammengetreten. Dies erfolgt kurzfristig, sobald das Unfallgutachten vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt
1. die Resolution aus dem Jahr 2020 wird der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, dem
Landesbetrieb Mobilität und dem zuständigen Ministerium erneut vorgelegt.
2. die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wird
aufgefordert, an der L307, vom Bereich „Sahm-Kreisel“ bis zum Ortseingang Ransbach-
Baumbach dauerhaft eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h anzuordnen.
Sollte dies nicht erfolgen, ist die schriftliche Begründung der Kreisverwaltung dem
Verbandsgemeinderat vorzulegen.
3. die vorhandene Beschilderung ist auf ihre Verkehrssicherheit und ggf. hieraus resultierende
Sichtbehinderungen zu überprüfen.
4. Die zuständigen Behörden sollen erneut den Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich
L307/K117 prüfen.
Mit diesem Thema wird insbesondere an nachfolgende Handlungsfelder aus der Integrierten
Standortentwicklung angeknüpft: Mobilität.
Termin Umsetzung:
sofort
Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 4
Text aus PDF extrahiert