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Antrag der FWG-Fraktion zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h auf der L307

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Datum2025-11-24
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Beschlussvorlage Nummer 1/089/2025 Öffentl. Sicherheit u. Ordnung, ruhender Verkehr Datum 14.11.2025 Bierenfeld, Anne-Kathrein Aktenzeichen FB 3.2 - 12.40.01-ab Bezugnummer Beratungsfolge Termin Status Verbandsgemeinderat Höhr-Grenzhausen 24.11.2025 öffentlich beschließend Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk 1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.: Antrag der FWG-Fraktion zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h auf der L307 Sach- und Rechtslage: Die FWG-Fraktion hat am 03.11.2025 den nachfolgend abgedruckten Antrag eingereicht. Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 1 Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 2 Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 3 Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag das abschließende Unfallgutachten noch nicht vor. Die zuständige Unfallkommission, bestehend aus dem Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, der Polizeiwache Höhr-Grenzhausen sowie der Verbandsgemeinde Höhr- Grenzhausen, ist für die Abstimmung weiterer Maßnahmen aus diesem Grund bislang noch nicht zusammengetreten. Dies erfolgt kurzfristig, sobald das Unfallgutachten vorliegt. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt 1. die Resolution aus dem Jahr 2020 wird der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, dem Landesbetrieb Mobilität und dem zuständigen Ministerium erneut vorgelegt. 2. die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wird aufgefordert, an der L307, vom Bereich „Sahm-Kreisel“ bis zum Ortseingang Ransbach- Baumbach dauerhaft eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h anzuordnen. Sollte dies nicht erfolgen, ist die schriftliche Begründung der Kreisverwaltung dem Verbandsgemeinderat vorzulegen. 3. die vorhandene Beschilderung ist auf ihre Verkehrssicherheit und ggf. hieraus resultierende Sichtbehinderungen zu überprüfen. 4. Die zuständigen Behörden sollen erneut den Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich L307/K117 prüfen. Mit diesem Thema wird insbesondere an nachfolgende Handlungsfelder aus der Integrierten Standortentwicklung angeknüpft: Mobilität. Termin Umsetzung: sofort Vorlagen-Nr.: 1/089/2025 Seite: 4

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