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Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Am Ziegelanger, Johann-Schmidt-Straße - Teil A", Nr. 1540

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLandsberg am Lech
Datum2026-07-15
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: In der Stadtratssitzung am 24.07.2024 wurde die Aufstellung des sektoralen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1540 “Am Ziegelanger, Johann-Schmidt-Straße – Teil A” im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den in Anlage 1 dargestellten Umgriff erlassen. Die Ziele der Planung sind wie folgt: Entwicklung eines zeitgemäßen und nachhaltigen Wohnquartiers mit 2-4 geschossiger Bebauung gestaffelt in Fortführung der Wohnanlage an der Johann-Schmidt-Straße Schaffung von Wohnungen zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen. Dabei ist ein Anteil von mindestens 50% aller Wohnungen als geförderter Wohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindung umzusetzen. Flächensparende verkehrliche Erschließung des Planungsgebiets und der angrenzenden Gebiete Erhalt der ortsbildprägenden Bäume entlang der Johann-Schmidt-Straße Weiterführung der grünen Vorgartenzone Entwicklung eines nachhaltigen energieautarken Quartiers durch Ausschluss fossiler Energiequellen Ausschluss einer Tiefgarage durch den Bau einer Hochgarage Ausreichend Retentionsräume für die Niederschlagsentwässerung Bisher konnte das Bauleitplanverfahren auf Grund der planerischen Anforderungen noch nicht abgeschlossen werden. Gleichwohl besteht weiterhin durch bestehende Anträge auf Vorbescheid das Sicherungsbedürfnis fort. Daher soll die Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB um ein Jahr verlängert werden. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat fasst folgende Beschlüsse: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Frist der Veränderungssperre wird um ein Jahr verlängert. Der Stadtrat beschließt die als Anlage dieser Sitzungsvorlage als Entwurf beigefügte Satzung. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.

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