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Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 5040 "Am Bachfeld" mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Vorstellung städtebaulicher Entwurf mit Erweiterung des Geltungsbereiches
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Landsberg am Lech |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Stadtratssitzung am 10.12.2025 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5040 „Am Bachfeld“ in Ellighofen mit paralleler 90. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 500, 500/2, 500/6, 500/8, 500/9, 500/10 und der Teilfläche 500/3, alle Gemarkung Ellighofen.
Die aus dem Aufstellungsbeschluss hervorgehenden Planungsziele wurden als entwurfsprägende Leitbilder übernommen. Die Entwicklung eines flächensparenden und nachhaltigen Wohnquartiers, die Schaffung eines vielfältigen und zeitgemäßes Wohnangebotes für alle Bevölkerungsgruppen, die Entwicklung qualitätsvoller Grün- und Freiflächen unter Berücksichtigung des Ortsrandes und die Aufwertung der Ortseinfahrt sind die beschlossenen und verfolgten Ziele im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
Weitere entwurfsprägende Faktoren wurden durch eine Bedarfsanalyse zu gewünschten Wohnformen der in Ellighofen ansässigen Bürger im Nachgang zur Bürgerversammlung 2025 in Ellighofen vorgenommen. Darüber hinaus wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die Erschließung des Baugebietes von der Kreisstraße und nicht über den Altort empfiehlt.
Prägende Entwurfsstrukturen des städtebaulichen Entwurfes sind die Durchfahrtsstraße mit direktem Anschluss an die Kreisstraße, das durchmischte Wohnungsangebot, die straßenabgewandte grüne Mitte mit Spielplatz, die Ortsrandeingrünung und die separate Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz.
Angestrebt wird eine bauliche Entwicklung in zwei Bauabschnitten. Die zeitliche Staffelung soll über die Vermarktung der jeweiligen Baufelder erfolgen, jedoch soll der zweite Bauabschnitt frühestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans umgesetzt werden. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches über beide Bauabschnitte mit gleichzeitiger Festlegung der gestaffelten Entwicklung hat den Vorteil, dass Aufwand und Kosten ebenso wie die Abstimmung mit externen Beteiligten reduziert werden.
Weiteres Vorgehen
Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs im Ortsteil Ellighofen und Berücksichtigung der Rückmeldungen
Durchführung der Bauleitplanverfahren mit erweitertem Geltungsbereich gemäß Anlage 2
Anvisierter Satzungsbeschluss 1. Quartal 2027
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten städtebaulichen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 5040 „Am Bachfeld“ zur Kenntnis. Auf dieser Basis wird die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung der Bauleitplanverfahren beauftragt.
Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5040 „Am Bachfeld“ mit 90. Änderung des Flächennutzungsplans, sodass der Geltungsbereich die Flurstücke mit den Flurnummern 500, 500/2, 500/3, 500/4, 500/8, 500/9, 500/10, 501 und 100/1, sowie Teilflächen von 507/1, 507/2 und 86 Teilfläche, alle Gemarkung Ellighofen, umfasst.
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