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Bebauungsplan "Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher" sowie 93. Änderung des Flächennutzungsplans; - Abwägungsbeschlüsse - Feststellungs- und Satzungsbeschluss
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Landsberg am Lech |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3302 „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ verbunden mit der Einleitung zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Anlass der Planung
Die Stadt Landsberg am Lech möchte den Wünschen der im Norden des Stadtgebietes ansässigen Sportvereine nachkommen, ihr Angebot durch zusätzliche Sportflächen und Sportanlagen angrenzend an die bestehenden Standorte zu erweitern. Das von der Stadt beauftragte Sportangebotsentwicklungskonzept kommt zu dem Ergebnis, dass die gewünschten Erweiterungen an den jeweiligen Standorten begründet und sinnvoll sind und dass die dazwischenliegenden Freiflächen die Chance eröffnen, das Sport- und Freizeitangebot um weitere frei zugängliche Flächen und Anlagen für alle Altersgruppen zu erweitern. Dieser generationsübergreifende Ansatz wird unter der Bezeichnung „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ weiterverfolgt. Ein vom Stadtbauamt entwickelter Rahmenplan in zwei Varianten bietet die Grundlage für den weiteren Planungsablauf. Ziel ist ein zukunftsfähiges, landschafts- und nachbarschaftsverträgliches Gesamtkonzept mit einem ausgewogenen Angebot für alle Generationen.
Planungsziele
-Stärkung des nördlichen Stadtgebietes mit Spiel- und Freizeitanlagen;
-Bewegungsmöglichkeiten für alle Generationen;
-barrierefreier Zugang zu allen Nutzungen;
-Ersatz für den weggefallenen Beachvolleyballplatz am künftigen JuZe-Standort;
-Baurecht für zwei Freilufthallen;
-Baurecht für drei zusätzliche Tennisplätze (gedeckt und ungedeckt);
-Erschließung zu Fuß, mit dem Rad und Pkw;
-Erlebbarkeit der Uferzone des Altöttinger Weihers;
-öffentliche WC-Anlage;
-größtenteils öffentlich zugängliches Gelände, um niederschwellige Angebote und
Zukunftstrends im Sportbereich zu fördern;
-Gestaltung eines hochwertigen Freiraums im Hinblick auf die Anbindung an die freie
Landschaft.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die beiden Bauleitpläne haben in der Zeit vom 21. Mai 2026 bis einschließlich 23. Juni 2026 öffentlich ausgelegen bzw. wurden den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden mit Nachricht vom 20. Mai 2026 zugeleitet.
Beschlussvorschlag:
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fasst der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech folgende Beschlüsse:
1. Feststellungsbeschluss für die 93. Änderung des Flächennutzungsplans
Die zum Entwurf der 93. Änderung des Flächennutzungsplans eingegangenen Stellungnahmen hat der Landsberger Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Jul 2026 geprüft, gegeneinander und untereinander sachgerecht abgewogen. Die getroffenen Abwägungen führten dabei zu den Beschlüssen, die aus der Anlage 1 zur Niederschrift zu entnehmen sind.
Der Landsberger Stadtrat stellt den vom Büro Partner für Kommunal- und Umweltplanungen GbR, Klinkerberg 1, 86152 Augsburg, in der ausgelegten Fassung vom 12. Mai 2026 gefertigten Planentwurf für die 93. Änderung des Flächennutzungsplans unter Berücksichtigung der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse fest und die Begründung hierzu.
Abstimmungsergebnis:
2. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“
Die zum Bebauungsplanentwurf „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ eingegangenen Stellungnahmen hat der Landsberger Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Juli 2026 geprüft, gegeneinander und untereinander sachgerecht abgewogen. Die getroffenen Abwägungen führten dabei zu den Beschlüssen, die aus der Anlage 1 zur Niederschrift zu entnehmen sind.
Der Landsberger Stadtrat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB den vom Büro Partner für Kommunal- und Umweltplanungen GbR, Klinkerberg 1, 86152 Augsburg, in der ausgelegten Fassung vom 12 Mai 2026 gefertigten Bebauungsplanentwurf „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ unter Berücksichtigung der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse als Satzung und die Begründung hierzu.
Abstimmungsergebnis:
Text aus PDF extrahiert