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Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus - Hier: Weitestgehende Separierung der einzelnen Verkehrsströme im Bereich der geplanten Grundschule Venhaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Spelle |
| Datum | 2026-02-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SAMTGEMEINDE SPELLE Vorlage-Nr.: 2026/017
DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER
Spelle, den 29.01.2026
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Sitzungsart (ö/nö)
Umwelt-, Planungs- und 26.02.2026 öffentlich 10.2
Bauausschuss Gemeinde Spelle
Verwaltungsausschuss 12.03.2026 nichtöffentlich
Gemeinde Spelle
Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus
- Hier: Weitestgehende Separierung der einzelnen Verkehrsströme im Bereich der
geplanten Grundschule Venhaus
SACHVERHALT / BEGRÜNDUNG:
Die Gruppe SPD-UBS(!)-FDP hat mit Datum vom 06.11.2025 den o.g. Antrag eingereicht.
Inhalt des Antrags ist, dass im Bereich der geplanten Grundschule in Venhaus die Verkehre
so entwickelt werden, dass Rad- und Autoverkehre, idealerweise auch Fußgängerverkehre,
möglichst getrennt geführt werden. Da nach Auffassung der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP die
Vermischung von unterschiedlichen Verkehren zu Gefahrensituationen führt, soll hierdurch
das Gefahrenpotenzial erheblich reduziert werden. Geplant ist eine weitestgehende und
eindeutige Aufteilung der einzelnen Verkehre mit eindeutiger Zuweisung der entsprechend
zu nutzenden Flächen.
Der Antrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Der nördlich der Schulstraße vorhandene Fuß- und Radweg wird derzeit im weiteren Verlauf
über einen Tunnel unterhalb der Venhauser Straße geführt. Im Zuge der geplanten
Erschließung des neuen Baugebiets sowie der Ansiedlung der Grundschule ist vorgesehen,
diesen Fuß- und Radweg künftig über die lichtsignalgeregelte Anlage
Schulstraße/Venhauser Straße/Baugebiet an den bestehenden Fuß- und Radweg entlang
der Venhauser Straße sowie an das neue Baugebiet anzubinden. Durch diese verkehrliche
Neuordnung wird eine sichere und übersichtliche Führung des Fuß- und Radverkehrs
gewährleistet. Insbesondere kann im unmittelbaren Umfeld der geplanten Grundschule
eine klare Trennung zwischen dem nichtmotorisierten Verkehr und dem motorisierten
Individualverkehr erreicht werden. Dem im Antrag formulierten Ziel einer sicheren
Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere für Schülerinnen und Schüler,
wird in diesem Bereich damit bereits Rechnung getragen.
Der Zufahrtsbereich von der Schulstraße auf das zukünftige Schulgelände kann im Bereich
des Schulgeländes im Rahmen der Gestaltung der Schulaußenanlagen gemeinsam mit
einem Verkehrsplaner abgestimmt werden, so dass hier die größtmögliche
Verkehrssicherheit, insbesondere in den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten, für
die Schüler gewährleitstet werden kann. Dabei sind die unterschiedlichen Verkehrsarten
zu berücksichtigen, da die Schüler auf verschiedenen Wegen – zu Fuß, mit dem Fahrrad,
mit dem Bus oder durch „Elterntaxis“ – zur Schule gelangen. Auch der durch Lehrkräfte
verursachte An- und Abfahrtsverkehr sollte hierbei berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang wird auf den Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zur Schaffung
einer „Kiss and Ride“-Zone im Bereich der geplanten Grundschule verwiesen. Dieser wird
laut Informationsbrief Nr. Info/2025/038 vom 11.11.2025 über den Schulausschuss der
Samtgemeinde Spelle beraten.
Die Schulstraße selbst ist nicht Bestandteil des räumlichen Geltungsbereichs des sich
derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 115 „Venhaus Grundschule“ für den
Neubau der Grundschule. Maßnahmen, die über die im Bebauungsplan vorgesehenen
Regelungen hinausgehen, insbesondere ein weitergehender Ausbau oder eine
grundlegende Umgestaltung der Schulstraße, können daher nicht im Rahmen der
Aufstellung dieses Bebauungsplans behandelt oder festgesetzt werden. Entsprechende
verkehrliche Anpassungen wären gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren
außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen und zu entscheiden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP vom 06.11.2025 zur
Separierung der einzelnen Verkehrsströme im Bereich der geplanten Grundschule Venhaus
im Rahmen des B-Planes Nr. 115 „Venhaus Grundschule“ aus den folgenden drei Gründen
nicht zu berücksichtigen:
1. Durch die geplante lichtsignalgeregelte Anlage kann bereits eine sichere
Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich
Schulstraße/Venhauser Straße/Baugebiet gewährleistet werden.
2. Die Schulstraße ist nicht Bestandteil des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 115,
daher können geplante verkehrliche Maßnahmen im Bereich der Schulstraße nicht
im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplans behandelt oder festgesetzt
werden.
3. Maßnahmen auf dem künftigen Schulgelände können im Rahmen der
Außenanlagengestaltung festgelegt werden (s. auch Antrag der Gruppe SPD-
UBS(!)-FDP zur Schaffung einer „Kiss and Ride“-Zone). Diese erfolgt auf Ebene der
Samtgemeinde. Daher wird der Antrag in die entsprechenden Gremien auf SG-
Ebene verwiesen.
STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSRECHTLICHEN VORGABEN:
1. Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kostenstelle bzw. Investitionsnummer
2. Auswirkungen auf Umwelt & Natur:
Keine Auswirkungen
Auswirkungen:
3. Bei Auftragsvergaben:
Die für Auftragsvergaben anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden beachtet.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP vom 06.11.2025 zur Separierung der
einzelnen Verkehrsströme im Bereich der geplanten Grundschule Venhaus wird im
Rahmen des Bebauungsplans Nr. 115 „Venhaus Grundschule“ nicht berücksichtigt.
Vorlage genehmigt:__________________
Text aus PDF extrahiert