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Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus - Hier: Weitestgehende Separierung der einzelnen Verkehrsströme im Bereich der geplanten Grundschule Venhaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Spelle
Datum2026-02-26
DatenstufeNur Dokumente
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SAMTGEMEINDE SPELLE Vorlage-Nr.: 2026/017 DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER Spelle, den 29.01.2026 Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Sitzungsart (ö/nö) Umwelt-, Planungs- und 26.02.2026 öffentlich 10.2 Bauausschuss Gemeinde Spelle Verwaltungsausschuss 12.03.2026 nichtöffentlich Gemeinde Spelle Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus - Hier: Weitestgehende Separierung der einzelnen Verkehrsströme im Bereich der geplanten Grundschule Venhaus SACHVERHALT / BEGRÜNDUNG: Die Gruppe SPD-UBS(!)-FDP hat mit Datum vom 06.11.2025 den o.g. Antrag eingereicht. Inhalt des Antrags ist, dass im Bereich der geplanten Grundschule in Venhaus die Verkehre so entwickelt werden, dass Rad- und Autoverkehre, idealerweise auch Fußgängerverkehre, möglichst getrennt geführt werden. Da nach Auffassung der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP die Vermischung von unterschiedlichen Verkehren zu Gefahrensituationen führt, soll hierdurch das Gefahrenpotenzial erheblich reduziert werden. Geplant ist eine weitestgehende und eindeutige Aufteilung der einzelnen Verkehre mit eindeutiger Zuweisung der entsprechend zu nutzenden Flächen. Der Antrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Der nördlich der Schulstraße vorhandene Fuß- und Radweg wird derzeit im weiteren Verlauf über einen Tunnel unterhalb der Venhauser Straße geführt. Im Zuge der geplanten Erschließung des neuen Baugebiets sowie der Ansiedlung der Grundschule ist vorgesehen, diesen Fuß- und Radweg künftig über die lichtsignalgeregelte Anlage Schulstraße/Venhauser Straße/Baugebiet an den bestehenden Fuß- und Radweg entlang der Venhauser Straße sowie an das neue Baugebiet anzubinden. Durch diese verkehrliche Neuordnung wird eine sichere und übersichtliche Führung des Fuß- und Radverkehrs gewährleistet. Insbesondere kann im unmittelbaren Umfeld der geplanten Grundschule eine klare Trennung zwischen dem nichtmotorisierten Verkehr und dem motorisierten Individualverkehr erreicht werden. Dem im Antrag formulierten Ziel einer sicheren Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, wird in diesem Bereich damit bereits Rechnung getragen. Der Zufahrtsbereich von der Schulstraße auf das zukünftige Schulgelände kann im Bereich des Schulgeländes im Rahmen der Gestaltung der Schulaußenanlagen gemeinsam mit einem Verkehrsplaner abgestimmt werden, so dass hier die größtmögliche Verkehrssicherheit, insbesondere in den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten, für die Schüler gewährleitstet werden kann. Dabei sind die unterschiedlichen Verkehrsarten zu berücksichtigen, da die Schüler auf verschiedenen Wegen – zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder durch „Elterntaxis“ – zur Schule gelangen. Auch der durch Lehrkräfte verursachte An- und Abfahrtsverkehr sollte hierbei berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird auf den Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zur Schaffung einer „Kiss and Ride“-Zone im Bereich der geplanten Grundschule verwiesen. Dieser wird laut Informationsbrief Nr. Info/2025/038 vom 11.11.2025 über den Schulausschuss der Samtgemeinde Spelle beraten. Die Schulstraße selbst ist nicht Bestandteil des räumlichen Geltungsbereichs des sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 115 „Venhaus Grundschule“ für den Neubau der Grundschule. Maßnahmen, die über die im Bebauungsplan vorgesehenen Regelungen hinausgehen, insbesondere ein weitergehender Ausbau oder eine grundlegende Umgestaltung der Schulstraße, können daher nicht im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplans behandelt oder festgesetzt werden. Entsprechende verkehrliche Anpassungen wären gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen und zu entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP vom 06.11.2025 zur Separierung der einzelnen Verkehrsströme im Bereich der geplanten Grundschule Venhaus im Rahmen des B-Planes Nr. 115 „Venhaus Grundschule“ aus den folgenden drei Gründen nicht zu berücksichtigen: 1. Durch die geplante lichtsignalgeregelte Anlage kann bereits eine sichere Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Schulstraße/Venhauser Straße/Baugebiet gewährleistet werden. 2. Die Schulstraße ist nicht Bestandteil des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 115, daher können geplante verkehrliche Maßnahmen im Bereich der Schulstraße nicht im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplans behandelt oder festgesetzt werden. 3. Maßnahmen auf dem künftigen Schulgelände können im Rahmen der Außenanlagengestaltung festgelegt werden (s. auch Antrag der Gruppe SPD- UBS(!)-FDP zur Schaffung einer „Kiss and Ride“-Zone). Diese erfolgt auf Ebene der Samtgemeinde. Daher wird der Antrag in die entsprechenden Gremien auf SG- Ebene verwiesen. STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSRECHTLICHEN VORGABEN: 1. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Kostenstelle bzw. Investitionsnummer 2. Auswirkungen auf Umwelt & Natur: Keine Auswirkungen Auswirkungen: 3. Bei Auftragsvergaben: Die für Auftragsvergaben anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden beachtet. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP vom 06.11.2025 zur Separierung der einzelnen Verkehrsströme im Bereich der geplanten Grundschule Venhaus wird im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 115 „Venhaus Grundschule“ nicht berücksichtigt. Vorlage genehmigt:__________________

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