Startseite › Samtgemeinde Spelle › Antrag
Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus - Hier: Schaffung einer direkten Verkehrsanbindung für das Schulgelände auf die Venhauser Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Spelle |
| Datum | 2026-02-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SAMTGEMEINDE SPELLE Vorlage-Nr.: 2026/016
DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER
Spelle, den 29.01.2026
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Sitzungsart (ö/nö)
Umwelt-, Planungs- und 26.02.2026 öffentlich 10.1
Bauausschuss Gemeinde Spelle
Verwaltungsausschuss 12.03.2026 nichtöffentlich
Gemeinde Spelle
Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus
- Hier: Schaffung einer direkten Verkehrsanbindung für das Schulgelände auf die
Venhauser Straße
SACHVERHALT / BEGRÜNDUNG:
Die Gruppe SPD-UBS(!)-FDP hat mit Datum vom 06.11.2025 den o.g. Antrag eingereicht.
Inhalt des Antrags ist, dass eine direkte Verkehrsanbindung der geplanten Grundschule in
Venhaus an die Venhauser Straße realisiert wird, um so eine Reduzierung der zulässigen
Geschwindigkeit auf der Venhauser Straße von bisher 100 km/h auf 30 km/h zu bewirken.
Hierdurch sollen die mit dem Autoverkehr verbundenen Gefahren für die Grundschulkinder
reduziert werden.
Der Antrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Zur sicheren verkehrlichen Anbindung des geplanten Baugebietes im Bereich der
ehemaligen Hofstelle Sandtel sowie des neuen Schulstandortes an die Venhauser Straße
ist vorgesehen, die Kreuzung Schulstraße/Venhauser Straße mit einer Lichtsignalanlage
mit Bedarfsschaltung auszustatten. Damit kann nicht nur eine sichere Überquerung der
Venhauser Straße für Fuß- und Radfahrer erreicht werden, es kann ebenfalls der fließende
Verkehr auf der stark frequentierten Venhauser Straße aufrechterhalten werden.
Die beantragte Direktanbindung der Grundschule an die Venhauser Straße wäre, aufgrund
des starken Geländeabfalls westlich der Venhauser Straße, nur mit sehr hohem
technischem Aufwand und dementsprechend hohen Kosten umzusetzen. Eine direkte,
geradlinige Anbindung an die Venhauser Straße ist unter den gegebenen topographischen
und räumlichen Rahmenbedingungen technisch sehr schwer möglich.
Die Direktanbindung an die Venhauser Straße ließe sich nur durch einen besonders
flächeninanspruchnehmenden Bau einer „Rampe“ mit Eingriffen in den zu schützenden
Gehölzbestand entlang der Venhauser Straße umsetzen. Der benötigte Raum für eine
„Rampe“ wird, nach der gegenwärtigen Planung für den Grundschulstandort, nicht zur
Verfügung stehen, ohne den beabsichtigten Planungen auf dem Grundschulstandort
entgegenzustehen.
Die Venhauser Straße übernimmt eine Sammelfunktion und dient damit der gebündelten
Aufnahme sowie der Weiterleitung des Verkehrs aus den einmündenden Straßen. Eine
Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke außerhalb der geschlossenen
Ortschaft besteht nicht. Vor diesem Hintergrund ist eine Festsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit der verkehrlichen Funktion der Venhauser Straße
nicht vereinbar.
Ob eine Direktanbindung der Schule an die Venhauser Straße zu der angestrebten
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h führen kann, erscheint derzeit offen. In den
Gesprächen mit der Verkehrskommission wurde deutlich, dass unter Berücksichtigung des
neuen Baugebiets sowie der Ansiedlung der Grundschule vorrangig eine Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h, gegebenenfalls auf 50 km/h, als realistisch
und umsetzbar eingeschätzt wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP vom
06.11.2025 zur Direktanbindung der Grundschule an die Venhauser Straße abzulehnen.
STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSRECHTLICHEN VORGABEN:
1. Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kostenstelle bzw. Investitionsnummer
2. Auswirkungen auf Umwelt & Natur:
Keine Auswirkungen
Auswirkungen:
3. Bei Auftragsvergaben:
Die für Auftragsvergaben anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden beachtet.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zur Direktanbindung der geplanten
Grundschule an die Venhauser Straße wird abgelehnt.
Vorlage genehmigt:__________________
Text aus PDF extrahiert