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Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus - Hier: Schaffung einer direkten Verkehrsanbindung für das Schulgelände auf die Venhauser Straße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Spelle
Datum2026-02-26
DatenstufeNur Dokumente
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SAMTGEMEINDE SPELLE Vorlage-Nr.: 2026/016 DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER Spelle, den 29.01.2026 Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Sitzungsart (ö/nö) Umwelt-, Planungs- und 26.02.2026 öffentlich 10.1 Bauausschuss Gemeinde Spelle Verwaltungsausschuss 12.03.2026 nichtöffentlich Gemeinde Spelle Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zu den Planungen der neuen Grundschule in Venhaus - Hier: Schaffung einer direkten Verkehrsanbindung für das Schulgelände auf die Venhauser Straße SACHVERHALT / BEGRÜNDUNG: Die Gruppe SPD-UBS(!)-FDP hat mit Datum vom 06.11.2025 den o.g. Antrag eingereicht. Inhalt des Antrags ist, dass eine direkte Verkehrsanbindung der geplanten Grundschule in Venhaus an die Venhauser Straße realisiert wird, um so eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Venhauser Straße von bisher 100 km/h auf 30 km/h zu bewirken. Hierdurch sollen die mit dem Autoverkehr verbundenen Gefahren für die Grundschulkinder reduziert werden. Der Antrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Zur sicheren verkehrlichen Anbindung des geplanten Baugebietes im Bereich der ehemaligen Hofstelle Sandtel sowie des neuen Schulstandortes an die Venhauser Straße ist vorgesehen, die Kreuzung Schulstraße/Venhauser Straße mit einer Lichtsignalanlage mit Bedarfsschaltung auszustatten. Damit kann nicht nur eine sichere Überquerung der Venhauser Straße für Fuß- und Radfahrer erreicht werden, es kann ebenfalls der fließende Verkehr auf der stark frequentierten Venhauser Straße aufrechterhalten werden. Die beantragte Direktanbindung der Grundschule an die Venhauser Straße wäre, aufgrund des starken Geländeabfalls westlich der Venhauser Straße, nur mit sehr hohem technischem Aufwand und dementsprechend hohen Kosten umzusetzen. Eine direkte, geradlinige Anbindung an die Venhauser Straße ist unter den gegebenen topographischen und räumlichen Rahmenbedingungen technisch sehr schwer möglich. Die Direktanbindung an die Venhauser Straße ließe sich nur durch einen besonders flächeninanspruchnehmenden Bau einer „Rampe“ mit Eingriffen in den zu schützenden Gehölzbestand entlang der Venhauser Straße umsetzen. Der benötigte Raum für eine „Rampe“ wird, nach der gegenwärtigen Planung für den Grundschulstandort, nicht zur Verfügung stehen, ohne den beabsichtigten Planungen auf dem Grundschulstandort entgegenzustehen. Die Venhauser Straße übernimmt eine Sammelfunktion und dient damit der gebündelten Aufnahme sowie der Weiterleitung des Verkehrs aus den einmündenden Straßen. Eine Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke außerhalb der geschlossenen Ortschaft besteht nicht. Vor diesem Hintergrund ist eine Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit der verkehrlichen Funktion der Venhauser Straße nicht vereinbar. Ob eine Direktanbindung der Schule an die Venhauser Straße zu der angestrebten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h führen kann, erscheint derzeit offen. In den Gesprächen mit der Verkehrskommission wurde deutlich, dass unter Berücksichtigung des neuen Baugebiets sowie der Ansiedlung der Grundschule vorrangig eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h, gegebenenfalls auf 50 km/h, als realistisch und umsetzbar eingeschätzt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP vom 06.11.2025 zur Direktanbindung der Grundschule an die Venhauser Straße abzulehnen. STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSRECHTLICHEN VORGABEN: 1. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Kostenstelle bzw. Investitionsnummer 2. Auswirkungen auf Umwelt & Natur: Keine Auswirkungen Auswirkungen: 3. Bei Auftragsvergaben: Die für Auftragsvergaben anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden beachtet. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Antrag der Gruppe SPD-UBS(!)-FDP zur Direktanbindung der geplanten Grundschule an die Venhauser Straße wird abgelehnt. Vorlage genehmigt:__________________

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