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Bebauungsplan Nr. 112 "Südlich der Rheiner Straße - Teil V" der Gemeinde Spelle - Antrag der Gruppe SPD-UBS!-FDP zum Bebauungsplan Nr. 112 "Südl. der Rheiner Str. - Teil V"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Spelle
Datum2025-06-05
DatenstufeNur Dokumente
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SAMTGEMEINDE SPELLE Vorlage-Nr.: 2025/152 DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER Spelle, den 24.04.2025 Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Sitzungsart (ö/nö) Umwelt-, Planungs- und 15.05.2025 öffentlich 12 Bauausschuss Gemeinde Spelle Verwaltungsausschuss 22.05.2025 nichtöffentlich Gemeinde Spelle Gemeinderat Spelle 05.06.2025 öffentlich Bebauungsplan Nr. 112 "Südlich der Rheiner Straße - Teil V" der Gemeinde Spelle - Antrag der Gruppe SPD-UBS!-FDP zum Bebauungsplan Nr. 112 "Südl. der Rheiner Str. - Teil V" SACHVERHALT / BEGRÜNDUNG: Mit Schreiben vom 27.01.2025 hat die Gruppe SPD-UBS!-FDP einen Antrag eingereicht (Anlage), in dem vorgeschlagen wird, den künftigen Grundstückseigentümern im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 112 die Option einzuräumen Dächer zu begrünen. Werden Flachdächer errichtet, so soll die Begrünung verpflichtend sein. Eine entsprechende Regelung soll dazu im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Begrünung von Dächern. Sie schlägt jedoch vor, keine Verpflichtung im Bebauungsplan festzusetzen, weil eine derartige Verpflichtung sich auf die Gebäude- und Tragwerksplanung des Bauherrn und entsprechend die vom Bauherrn zu tragenden Kosten auswirkt. Eine fachmännisch ausgeführte Dachbegrünung verursacht eine hohe Last, die bei der Gebäudeplanung und statischen Berechnung zu berücksichtigen ist. Die Dachbegrünung selbst stellt bereits einen hohen Kostenfaktor dar. Auch bedarf eine Dachbegrünung eine regelmäßige Pflege. Die Materialkosten für die Herstellung eines Quadratmeters Dachbegrünung liegen zwischen ca. 40,00 € und 150,00 €, in Abhängigkeit von der Art der Dachbegrünung (extensive oder intensive Dachbegrünung). Hinzuzurechnen sind noch Kosten für Planung, ggf. Statik und Herstellung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass seit dem 01.01.2025 gemäß § 32a NBauO in Niedersachsen für Neubauten und Dacherneuerungen eine Photovoltaik-Pflicht besteht. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Bauherren Dachbegrünungen, vor dem Hintergrund der positiven Umweltaspekte die diese mit sich bringen, wie auch im Antrag der Gruppe SPD-UBS!-FDP unter Begründung näher ausgeführt, freiwillig umsetzen. Zur Unterstützung schlägt die Verwaltung daher vor Dachbegrünungen finanziell zu fördern. Hinsichtlich der Eingabe der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland zum Bebauungsplan Nr. 112 wurden seitens der Verwaltung mit dem Landkreis Emsland Gespräche geführt. Die Eingabe wird vom Landkreis Emsland nochmals intern überprüft und abgestimmt, so dass derzeit noch keine abschließende Abwägung vorgenommen werden kann. Der Beschluss über die Abwägung der Ergebnisse aus der formellen Behördenbeteiligung und die weiteren Verfahrensschritte werden daher zunächst zurückgestellt. STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSRECHTLICHEN VORGABEN: 1. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Kostenstelle bzw. Investitionsnummer Bei Auflegen eines Fördeprogramms sind Kosten im Haushalt zu berücksichtigen. 2. Auswirkungen auf Umwelt & Natur: Keine Auswirkungen Auswirkungen: positiv 3. Bei Auftragsvergaben: Die für Auftragsvergaben anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden beachtet. BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Im Bebauungsplan Nr. 112 soll keine Festsetzung einer Dachbegrünung erfolgen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt ein Förderprogramm für Dachbegrünungen zu erarbeiten bzw. bestehende Fördermöglichkeiten zusammen zu stellen. Vorlage genehmigt:__________________

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