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Bebauungsplan Nr. 112 "Südlich der Rheiner Straße - Teil V" der Gemeinde Spelle - Antrag der Gruppe SPD-UBS!-FDP zum Bebauungsplan Nr. 112 "Südl. der Rheiner Str. - Teil V"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Spelle |
| Datum | 2025-06-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SAMTGEMEINDE SPELLE Vorlage-Nr.: 2025/152
DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER
Spelle, den 24.04.2025
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Sitzungsart (ö/nö)
Umwelt-, Planungs- und 15.05.2025 öffentlich 12
Bauausschuss Gemeinde Spelle
Verwaltungsausschuss 22.05.2025 nichtöffentlich
Gemeinde Spelle
Gemeinderat Spelle 05.06.2025 öffentlich
Bebauungsplan Nr. 112 "Südlich der Rheiner Straße - Teil V" der Gemeinde Spelle
- Antrag der Gruppe SPD-UBS!-FDP zum Bebauungsplan Nr. 112 "Südl. der Rheiner Str. -
Teil V"
SACHVERHALT / BEGRÜNDUNG:
Mit Schreiben vom 27.01.2025 hat die Gruppe SPD-UBS!-FDP einen Antrag eingereicht
(Anlage), in dem vorgeschlagen wird, den künftigen Grundstückseigentümern im
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 112 die Option einzuräumen Dächer zu begrünen.
Werden Flachdächer errichtet, so soll die Begrünung verpflichtend sein. Eine
entsprechende Regelung soll dazu im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Begrünung von Dächern. Sie schlägt jedoch vor,
keine Verpflichtung im Bebauungsplan festzusetzen, weil eine derartige Verpflichtung sich
auf die Gebäude- und Tragwerksplanung des Bauherrn und entsprechend die vom
Bauherrn zu tragenden Kosten auswirkt.
Eine fachmännisch ausgeführte Dachbegrünung verursacht eine hohe Last, die bei der
Gebäudeplanung und statischen Berechnung zu berücksichtigen ist. Die Dachbegrünung
selbst stellt bereits einen hohen Kostenfaktor dar. Auch bedarf eine Dachbegrünung eine
regelmäßige Pflege.
Die Materialkosten für die Herstellung eines Quadratmeters Dachbegrünung liegen
zwischen ca. 40,00 € und 150,00 €, in Abhängigkeit von der Art der Dachbegrünung
(extensive oder intensive Dachbegrünung). Hinzuzurechnen sind noch Kosten für Planung,
ggf. Statik und Herstellung.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass seit dem 01.01.2025 gemäß § 32a NBauO in
Niedersachsen für Neubauten und Dacherneuerungen eine Photovoltaik-Pflicht besteht.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Bauherren Dachbegrünungen, vor dem
Hintergrund der positiven Umweltaspekte die diese mit sich bringen, wie auch im Antrag
der Gruppe SPD-UBS!-FDP unter Begründung näher ausgeführt, freiwillig umsetzen.
Zur Unterstützung schlägt die Verwaltung daher vor Dachbegrünungen finanziell zu
fördern.
Hinsichtlich der Eingabe der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland zum
Bebauungsplan Nr. 112 wurden seitens der Verwaltung mit dem Landkreis Emsland
Gespräche geführt. Die Eingabe wird vom Landkreis Emsland nochmals intern überprüft
und abgestimmt, so dass derzeit noch keine abschließende Abwägung vorgenommen
werden kann.
Der Beschluss über die Abwägung der Ergebnisse aus der formellen Behördenbeteiligung
und die weiteren Verfahrensschritte werden daher zunächst zurückgestellt.
STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSRECHTLICHEN VORGABEN:
1. Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kostenstelle bzw. Investitionsnummer
Bei Auflegen eines Fördeprogramms sind Kosten im Haushalt zu berücksichtigen.
2. Auswirkungen auf Umwelt & Natur:
Keine Auswirkungen
Auswirkungen: positiv
3. Bei Auftragsvergaben:
Die für Auftragsvergaben anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden beachtet.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Im Bebauungsplan Nr. 112 soll keine Festsetzung einer Dachbegrünung
erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt ein Förderprogramm für Dachbegrünungen zu
erarbeiten bzw. bestehende Fördermöglichkeiten zusammen zu stellen.
Vorlage genehmigt:__________________
Text aus PDF extrahiert