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Antrag der Gruppe CDU/Grüne: Kinderbetreuung in den Sommerferien

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Schüttorf
Datum2026-05-20
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Stadt Schüttorf Beschlussvorlage öffentlich Abteilung: Hauptamt Verfasser(in): Julia Diekmann Datum: 01.04.2026 Aktenzeichen: Vorlagen-Nr.: 2026/ST/033 Beratungsfolge: Gremium Termin TOP Vorlagenstatus Jugend-, Sport-, Kultur- und Integrati- 20.05.2026 13 öffentlich vorberatend onsausschuss der Stadt Schüttorf Verwaltungsausschuss nichtöffentlich vorbera- tend Stadtrat öffentlich beschließend Betreff: Antrag der Gruppe CDU/Grüne: Kinderbetreuung in den Sommerferien Mit Schreiben vom 14.02.2026 hat die Gruppe CDU/Grüne die Verwaltung beauftragt, ein verlässliches, altersgerechtes Betreuungsangebot für Kinder von der Krippe bis zur Einschulung auszuarbeiten, so dass in den Schüttorfer Kindertagesstätten eine Be- treuung während der gesamten Sommerferien sichergestellt werden kann. Die Einführung der Ferienbetreuung wäre frühestens zu den Sommerferien 2027 rea- listisch, da die hierfür erforderliche sorgfältige Planung und Organisation einen ent- sprechenden zeitlichen Vorlauf benötigen. Ausgangssituation Alle Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Schüttorf haben während der Sommer- ferien 18 Tage (inklusive Putz- und Vorbereitungstage) gleichzeitig geschlossen. Bis zu den Sommerferien im Jahr 2024 wurde in diesem Zeitraum eine Ferienbetreuung in der Kindertagesstätte „Schatzkiste“ angeboten. Diese Ferienbetreuung wurde seit den Sommerferien 2025 nicht weitergeführt. Die Entscheidung erfolgte nach sorgfältiger Prüfung der bestehenden Rahmenbedingun- gen und Entwicklungen. Im Verlauf der letzten Jahre zeigten sich mehrere strukturelle, organisatorische und personelle Herausforderungen, die eine verlässliche und quali- tativ angemessene Durchführung der Ferienbetreuung erschwerten. Zudem gab es für dieses Angebot kaum Nachfrage. Grundsätzlich kann eine Ferienbetreuung nur für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschu- lung gewährleistet werden. Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren (Krippenkinder) benöti- gen aufgrund ihres Entwicklungsstandes ein hohes Maß an Beziehungskontinuität und struktureller Stabilität. Für eine gruppenübergreifende Ferienbetreuung mit wechseln- den Bezugspersonen und veränderten Gruppenzusammensetzungen sind Krippenkin- der zu jung. Aus pädagogischer Sicht sollte daher von einer Ferienbetreuung im U3- Bereich abgesehen werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher nur auf die Altersgruppe von 3 Jahren bis zur Einschulung. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass keine weitere Kommune in der Grafschaft Bentheim eine Ferienbetreuung für Kita-Kinder anbietet. Einrichtungen, die durchgehende Öffnungszeiten anbieten, haben in der Regel im Be- treuungsvertrag eine Regelung, die die Erziehungsberechtigen verpflichtet, eine be- stimmte Anzahl an freien Tagen für ihre Kinder festzulegen. Ein Tag in der Kinderta- gesstätte ist für Kinder im Grunde wie ein Arbeitstag für Erwachsene. Die Kinder haben ein Recht auf Ferien und Familienzeit. Kindertagesstätten mit durchgehenden Öff- nungszeiten gibt es in der Grafschaft Bentheim nicht. Tatsächlicher Betreuungsbedarf Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass im Durchschnitt 15 Kinder pro Woche (von insgesamt 523 Betreuungsplätzen in der Samtgemeinde Schüttorf) die Ferienbetreu- ung in der Kindertagesstätte „Schatzkiste“ in Anspruch genommen haben. Nur wenige Familien haben die gesamten drei Wochen beansprucht. Als problematisch hat sich in der Zeit erwiesen, dass des Öfteren Familien kurzfristig abgesprungen sind, obwohl die Anmeldungen und Planungen bereits abgeschlossen waren. Es ist zu hinterfragen, in welchem Umfang tatsächlich ein zwingender Bedarf an einer Ferienbetreuung für Kita-Kinder während der Sommerferien besteht. Aus der Vergan- genheit ist nicht ersichtlich, dass eine relevante Anzahl an Familien auf ein entspre- chendes Angebot zwingend angewiesen wäre. Zudem könnten alternative Betreu- ungsmöglichkeiten im familiären oder privaten Umfeld genutzt werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist festzustellen, dass eine Ferienbetreuung nicht ausschließlich aus zwingenden beruflichen Gründen in Anspruch genommen wird. Einzelne Familien nutzen beispielsweise ein entsprechendes Angebot, um den eigenen Urlaub außerhalb der Ferienzeiten zu planen und dadurch unter anderem von geringeren Reisekosten zu profitieren. Dies verdeutlicht, dass es zukünftig notwendig wird, bei der Bedarfsprüfung sorgfältig zwischen einem tatsächlichen Betreuungsbe- darf aus beruflichen oder familiären Gründen und einer freiwilligen Inanspruchnahme aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Erwägungen zu differenzieren. Kooperationsmodelle zwischen den Kindertagesstätten Im Antrag der Gruppe CDU/Grüne wird angeregt, Kooperationsmodelle zwischen den Kindertagesstätten zu prüfen. Aus Sicht der Verwaltung und der Kita-Leitungen stellt eine einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit aller Kindertagesstätten die einzige Möglichkeit dar, überhaupt eine verlässliche Ferienbetreuung sicherzustellen. Insbesondere aus personaltechnischen Gründen ist es nicht umsetzbar, in jeder Kindertagesstätte eine eigenständige Ferien- betreuung anzubieten. Alle Kita-Leitungen haben sich gegen eine Ferienbetreuung ausgesprochen. 2 Die einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit führt dazu, dass Kinder aus unter- schiedlichen Gruppen und Einrichtungen zusammengeführt werden. Neben dem damit verbundenen organisatorischen Abstimmungsaufwand, bedeutet dies für die Kinder oftmals eine Betreuung außerhalb ihrer gewohnten Umgebung. Sie treffen auf andere Räumlichkeiten, neue Gruppenkonstellationen sowie unbekannte Betreuungsperso- nen. Personaleinsatz und Kosten Während der gesamten Zeit müssen zwei pädagogische Fachkräfte § 9 II NKitaG an- wesend sein. Hinzukommt mindestens eine dritte Person, die für den Fall von Krank- heit etc., auf Abruf bereitstehen muss. Bei einer Betreuungszeit von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr zzgl. Vorbereitungszeit an fünf Tagen die Woche entstehen für die drei Wo- chen somit folgende Personalkosten: Arbeitskraft Eingruppierung Stunden Kosten Pädagogische Fachkraft S8a, Stufe 3 TVöD-SuE 30,00 3.142,39 € gem. § 9 II NKitaG Pädagogische Fachkraft S8a, Stufe 3 TVöD-SuE 30,00 3.142,39 € gem. § 9 II NKitaG Verfügungszeit gem. § S8a, Stufe 3 TVöD-SuE 7,50 785,60 € 12 II 2 NKitaG Pädagogische Fachkraft S8a, Stufe 3 TVöD-SuE 30,00 3.142,39 € auf Abruf Personalkosten gesamt 10.212,77 € Das erforderliche Personal müsste entweder extern rekrutiert oder aus den bestehen- den Teams der Schüttorfer Kindertagesstätten gestellt werden. Unabhängig von der gewählten Variante wäre die Gewinnung von zusätzlichem pädagogischen Fachper- sonal erforderlich. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Fachkräftemangels erscheint es wenig erfolgsversprechend, ob entsprechend qualifizierte Mitarbeitende in ausrei- chendem Umfang gewonnen werden können. Zudem ist fraglich, inwieweit Erzieherin- nen im Ruhestand verlässlich langfristige Planungen vornehmen können, insbeson- dere im Hinblick auf gesundheitliche Aspekte. Im Falle einer internen Besetzung wäre es notwendig, im Verlauf des Kita-Jahres zu- sätzliche Vertretungskräfte einzuplanen, um die Urlaubstage, der in der Ferienbetreu- ung eingesetzten Mitarbeitenden verlässlich kompensieren zu können. Für das o.g. Personal müssten insgesamt mindestens 45 Urlaubstage zusätzlich abgedeckt wer- den. Hierfür sollte mindestens eine halbe Stelle zusätzlich eingeplant werden. Es wür- den somit zusätzlich folgende jährliche Arbeitgeberkosten anfallen: Arbeitskraft Eingruppierung Stunden Kosten Pädagogische Fachkraft S8a, Stufe 3 TVöD-SuE 19,50 32.680,83 € gem. § 9 II NKitaG Falls die pädagogischen Fachkräfte aus verschiedenen Schüttorfer Kindertagesstätten (ggf. verschiedene Träger) stammen, ist es fraglich wie die Vertretungsstunden in jeder Einrichtung aufgefangen werden können. Heutzutage gestaltet es sich äußerst schwie- rig, Springerkräfte für mehrere Einrichtungen zu finden. Viele pädagogische Fachkräfte 3 wünschen sich eine stabile Arbeitsumgebung mit festen Teams, vertrauten Kindern und klaren Strukturen. Vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels ha- ben sie zudem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Stellenangeboten zu wählen und bevorzugen daher meist Positionen mit einem festen Einsatzort. In jedem Fall wird der mit der Einführung verbundene Verwaltungsaufwand künftig durch die Verwaltung zu bearbeiten sein. Hierzu zählen insbesondere die Personalak- quise, Kapazitätsplanung, die Organisation und Verwaltung der Anmeldungen, die Do- kumentation der Anwesenheiten, die Erstellung und Versendung von Informations- schreiben an die Erziehungsberechtigten, die Festlegung und Abrechnung der Bei- träge, die Klärung des Versicherungsschutzes, die Erarbeitung eines Betreuungskon- zeptes etc. Die Verwaltung würde kalkulieren, dass für die o.g. Aufgaben über das Jahr verteilt durchschnittlich 6,00 Stunden pro Monat anfallen würden. Dadurch würde ein zusätzlicher Personalbedarf entstehen. Hierfür würden für ein Jahr folgende zu- sätzliche Verwaltungskosten anfallen: Arbeitskraft Eingruppierung Stunden AG-Kosten ge- samt (jährlich) Verwaltungsmitarbeite- EG 6, Stufe 3 TVöD 6,00 9.002,17 € rin Std. pro Monat Räumlichkeiten Hinzukommt, dass es nicht möglich sein dürfte, die Ferienbetreuung innerhalb der Kin- dertagesstätten stattfinden zu lassen. Die Zeit der Schließung wird für Reparaturarbei- ten, Malerarbeiten, eine Grundreinigung etc. genutzt. Zu Beginn der Sommerferien führen die Kitas Putz- und Vorbereitungstage durch, in denen Räume gereinigt, Materialien sortiert und das neue Kita-Jahr vorbereitet wird. Werden die Räume danach jedoch wieder für die Ferienbetreuung genutzt, müssen viele dieser Arbeiten erneut gemacht werden. Das führt zu zusätzlichem Aufwand, wirkt ineffizient und kann die Motivation sowie Zufriedenheit der Mitarbeitenden beein- trächtigen. Vor allem im Bereich der Kinderbetreuung müssen viele gesetzliche Raumvorgaben (Fluchtwege, kindersichere und kindgerechte Ausstattung, Brandschutz, rutschfeste Böden etc.) eingehalten werden. Derzeit stehen keine entsprechenden alternativen kommunalen Räumlichkeiten zur Verfügung. Sonstiges In allen Kindertagesstätten werden die Schließtage für den folgenden Sommer bereits im Frühjahr des Vorjahres im Beirat mit den Elternvertretern abgestimmt und verbind- lich festgelegt. Dadurch erhalten die Erziehungsberechtigten frühzeitig, mit einem Vor- lauf von über einem Jahr, Planungssicherheit. Die Leitungen der Kindertagesstätten sprechen sich ausdrücklich dafür aus, dass das gesamte Team in den Sommerferien zeitgleich für einen Zeitraum von drei Wochen Urlaub nimmt. Diese gemeinsame Erholungsphase stärkt die Teamgesundheit und 4 trägt wesentlich dazu bei, dass alle Mitarbeitenden ausgeruht und mit neuer Energie in das neue Kita-Jahr starten können. Insbesondere im Anschluss an die Sommerfe- rien beginnt die intensive Phase der Eingewöhnung neuer Kinder, die ein hohes Maß an personeller Stabilität, Präsenz und Belastbarkeit erfordert. Eine weitere Überlegung wäre, die Ferienbetreuung durch Kindertagespflegepersonen abzudecken. Allerdings legen diese ihre Schließzeiten individuell fest, sodass sie wäh- rend der Schließzeiten der Kindertagesstätten bereits in der Betreuung gebunden sind. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der erforderliche organisatorische und per- sonelle Aufwand für die Einrichtung einer Ferienbetreuung für Kita-Kinder in keinem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Bedarf steht. Zudem steht keine geeig- nete Räumlichkeit für die Durchführung zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt, weiterhin von der Einrichtung einer Ferienbetreuung für Kin- der im Kita-Alter abzusehen. 5

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