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Antrag der SPD-Fraktion "Errichtung eines Fotospots in der Innenstadt"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Schüttorf
Datum2025-11-05
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Schüttorf Beschlussvorlage öffentlich Abteilung: Hauptamt Verfasser(in): Daniela Noll Datum: 21.10.2025 Aktenzeichen: Vorlagen-Nr.: 2025/ST/096 Beratungsfolge: Gremium Termin TOP Vorlagenstatus Wirtschafts- und Tourismusausschuss 05.11.2025 9 öffentlich beschließend Betreff: Antrag der SPD-Fraktion "Errichtung eines Fotospots in der Innenstadt" Mit Antrag der SPD aus der Ratssitzung der Stadt Schüttorf vom 05.03.2025 prüft die Verwaltung die Einrichtung des beantragten Fotospots in der Innenstadt. Die Installation eines dauerhaften Fotorahmens scheidet aus Sicht der Verwaltung aus, da der Bereich Marktplatz/Ziegenbrunnen für diverse Veranstaltungen genutzt wird. Die Errichtung eines Fotospots würde sowohl die ohnehin beschränkten Stand- plätze weiter einschränken als auch die Sicht auf die Open-Air Bühne bzw. LED-Bild- schirme, z.B. während des Public-Viewing, deutlich einschränken. Alternativ wurde die Errichtung des Fotospots am Ziegenbrunnen im Hinblick auf eine Inschrift mit dem Hashtag Schüttorf geprüft. (KI-Ansicht) 2 3 Ein Schriftzug im rund 20 cm hohen Brückenbogen empfiehlt sich durch die einge- schränkte Sichtbarkeit aus dem Blickfeld hinter den Hecken aus Verwaltungssicht nicht. Da die Oberfläche sehr rau ist, haftet keine Strahlfolie, so dass nur eine gehau- ene Inschrift im mittleren Stein in Frage käme bei einem einseitigen Kostenaufwand von ca. 952 € bis 1.190 €. Die Sichtbarkeit an Regentagen wäre zudem einge- schränkt. Im Hinblick auf die Aktualität eines Hashtags in einigen Jahren und zur Verbesserung der Sichtbarkeit aus allen Blickwinkeln, ist die Umsetzung von Einzelbuchstaben am Brunnenbogen denkbar. Die Buchstaben „Schüttorf“ ließen sich in 3 mm geschliffe- nem Edelstahl auf ca. 150 mm Schrifthöhe am Brunnenbogen umsetzen. Die Kosten für einen einseitigen Buchstabenschriftzug liegen bei 1.116,22 €. (KI-Ansicht) Ein zusätzlicher Schriftzug bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Außenwirkung oder Identität der Stadt Schüttorf. Die ortsprägenden Wahrzeichen – wie das Histori- sche Rathaus und der Ziegenbrunnen – sind bereits eindeutig mit Schüttorf verbun- den und werden in der Regel im Zusammenhang mit der Ortsnennung dargestellt. Ein Schriftzug wäre daher entbehrlich. Sinnvoll ist eine solche Kennzeichnung aus Verwaltungssicht dann, wenn ein Motiv ohne klaren Ortsbezug als Fotospot dient. Beim Brückenbogen ist dieser Zusammenhang jedoch nur beschränkt gegeben. 4 Beschlussempfehlung: Die Verwaltung empfiehlt, auf die Errichtung eines Fotospots in der Innenstadt zu verzichten 5

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