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Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2024-12-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 24/3-0004
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Finanzen und Liegen- 20-25-02/03 Kopecki, Michael 17.10.2024
schaften
Beratungsfolge Status
Rat Freistatt öffentlich beschließend
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Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2020
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt dem Bürgermeister gem. § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG die Entlas-
tung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
(Fachbereichsleiter) (Samtgemeindebürgermeister/Bürger-
meister/Gemeindedirektor)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
- 2 -
Nummer: 24/3-0004
Sachverhalt:
Da der Bürgermeister von der Entlastung persönlich als Amtsinhaber betroffen ist, unterliegt er
beim Beschluss über die Entlastung dem Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage „Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über den Jahres-
abschluss 2020“ dargestellt wurde, kommt das Rechnungsprüfungsamt in seinem Schlussbe-
richt zu dem Ergebnis, dass keine Bedenken gegen eine Entlastung des Bürgermeisters beste-
hen.
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