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Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2024-12-10
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Sitzungsvorlage Nummer: 24/3-0004 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Finanzen und Liegen- 20-25-02/03 Kopecki, Michael 17.10.2024 schaften Beratungsfolge Status Rat Freistatt öffentlich beschließend TOP: Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 Kurzinfo zum Sachverhalt: Siehe Sachverhalt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt dem Bürgermeister gem. § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG die Entlas- tung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. (Fachbereichsleiter) (Samtgemeindebürgermeister/Bürger- meister/Gemeindedirektor) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 24/3-0004 Sachverhalt: Da der Bürgermeister von der Entlastung persönlich als Amtsinhaber betroffen ist, unterliegt er beim Beschluss über die Entlastung dem Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG. Wie bereits in der Sitzungsvorlage „Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über den Jahres- abschluss 2020“ dargestellt wurde, kommt das Rechnungsprüfungsamt in seinem Schlussbe- richt zu dem Ergebnis, dass keine Bedenken gegen eine Entlastung des Bürgermeisters beste- hen.

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