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Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2024-12-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 24/3-0002
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Finanzen und Liegen- 20-25-02/03 Kopecki, Michael 16.10.2024
schaften
Beratungsfolge Status
Rat Freistatt öffentlich beschließend
TOP:
Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2020 sowie den ordentlichen Überschuss in
Höhe von 41.831,66 € der „Überschussrücklage“ des ordentlichen Ergebnisses sowie den au-
ßerordentlichen Überschuss in Höhe von 0,53 € der „Überschussrücklage“ des außerordentli-
chen Ergebnisses zuzuführen.
(Fachbereichsleiter) (Samtgemeindebürgermeister/Bürger-
meister/Gemeindedirektor)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 24/3-0002
Sachverhalt:
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 wurde von einem Gesamtfehlbetrag
in Höhe von 23.100 € ausgegangen.
Das tatsächliche Jahresergebnis ergab einen Gesamtüberschuss von 41.832,19 € und setzt
sich aus einem ordentlichen und einem außerordentlichen Ergebnis zusammen. In der ordentli-
chen Ergebnisrechnung ergab sich ein Überschuss von 41.831,66 €. Die außerordentliche Er-
gebnisrechnung schloss mit einem Überschuss von 0,53 € ab.
Weitere Einzelheiten, auch zur Finanzrechnung und zur Vermögensentwicklung, können dem
als Anlage beigefügten Jahresabschluss entnommen werden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt in 2023/2024
durchgeführt.
Im Prüfbericht vom 25.07.2024 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis:
„Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
Freistatt.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Ge-
meinde Freistatt gem. § 58 Abs. 2 Nr.10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den am 25.05.2023
eingereichten Jahresabschluss 2020 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr
2020 Entlastung erteilt.“
Text aus PDF extrahiert