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Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2024-12-10
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Sitzungsvorlage Nummer: 24/3-0002 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Finanzen und Liegen- 20-25-02/03 Kopecki, Michael 16.10.2024 schaften Beratungsfolge Status Rat Freistatt öffentlich beschließend TOP: Beschlussfassung gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020 Kurzinfo zum Sachverhalt: Siehe Sachverhalt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2020 sowie den ordentlichen Überschuss in Höhe von 41.831,66 € der „Überschussrücklage“ des ordentlichen Ergebnisses sowie den au- ßerordentlichen Überschuss in Höhe von 0,53 € der „Überschussrücklage“ des außerordentli- chen Ergebnisses zuzuführen. (Fachbereichsleiter) (Samtgemeindebürgermeister/Bürger- meister/Gemeindedirektor) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 24/3-0002 Sachverhalt: Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 wurde von einem Gesamtfehlbetrag in Höhe von 23.100 € ausgegangen. Das tatsächliche Jahresergebnis ergab einen Gesamtüberschuss von 41.832,19 € und setzt sich aus einem ordentlichen und einem außerordentlichen Ergebnis zusammen. In der ordentli- chen Ergebnisrechnung ergab sich ein Überschuss von 41.831,66 €. Die außerordentliche Er- gebnisrechnung schloss mit einem Überschuss von 0,53 € ab. Weitere Einzelheiten, auch zur Finanzrechnung und zur Vermögensentwicklung, können dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss entnommen werden. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt in 2023/2024 durchgeführt. Im Prüfbericht vom 25.07.2024 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis: „Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Freistatt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Ge- meinde Freistatt gem. § 58 Abs. 2 Nr.10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den am 25.05.2023 eingereichten Jahresabschluss 2020 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.“

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