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Nr. 21/271 S (halbjährlich) Bericht „Integrierte Drogenhilfestrategie in den Quartieren umsetzen“ Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD (Drucksache 21/622 S) vom 17. September 2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBremen
Datum2026-04-23
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Die Senatorin für Inneres und Sport S 8 Auskunft erteilt: Gesa Wessolowski-Müller Tel. 361 88316 Datum: 24. April 2026 Vorlage VL 21/7211 - öffentlich - Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Städtische Deputation für Inneres 23. April 2026 Kenntnisnahme Titel der Vorlage Nr. 21/271 S (halbjährlich) Bericht „Integrierte Drogenhilfestrategie in den Quartieren umsetzen“ Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD (Drucksache 21/622 S) vom 17. September 2025 Wirtschaftlichkeit: Keine WU VL-Nummer Senat: S-194-21 Sachdarstellung A – Problem In der 28. Sitzung der Stadtbürgerschaft am 07.10.25 wurde die Umsetzung der Beschlüsse des Antrags der Regierungsfraktionen „Integrierte Drogenhilfestrategie in den Quartieren umsetzen“ vom 17.09.2025 an die städtischen Deputationen für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz (federführend), die Deputation für Soziales, Jugend und Integration, die Deputation für Inneres, die Deputation für Kinder und Bildung sowie in den städtischen Haushalts- und Finanzausschuss Anfang 2026 verwiesen. Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtbürgerschaft gefasst: 1. Die Stadtbürgerschaft begrüßt, dass die Beiräte in Neustadt, Gröpelingen und Vegesack bereit sind, Verantwortung für die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen zu übernehmen. Ihr proaktives 1 von 6 Handeln und ihre Bereitschaft, sich den Herausforderungen vor Ort zu stellen, sind von großem Wert und bedürfen der gesamtstädtischen Unterstützung. 2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die bereits umgesetzten Maßnahmen der integrierten Drogenhilfestrategie auf ihre Effekte hin zu überprüfen und, soweit sie sich bewährt haben, fortzusetzen, weiterzuentwickeln und, wo es möglich ist, zu verstetigen. 3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die nächsten Schritte der integrierten Drogenhilfestrategie auch in den dezentralen Quartieren umzusetzen und hierbei a) einen besonderen Fokus auf die Stadtteile Neustadt, Gröpelingen und Vegesack zu legen sowie b) die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in den Stadtteilen mit Hochdruck voranzutreiben, um die drogensuchterkrankten Menschen angemessen zu versorgen, in die angebotenen Hilfseinrichtungen zu leiten und den öffentlichen Konsum spürbar zu reduzieren. 4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration sowie der städtischen Deputation für Inneres drei Monate nach Beschlussfassung und dann folgend halbjährlich über die Umsetzung zu berichten. B – Lösung Im Folgenden wird der Sachstand zur den Bürgerschaftsbeschlüssen berichtet: 1. Die Stadtbürgerschaft begrüßt, dass die Beiräte in Neustadt, Gröpelingen und Vegesack bereit sind, Verantwortung für die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen zu übernehmen. Ihr proaktives Handeln und ihre Bereitschaft, sich den Herausforderungen vor Ort zu stellen, sind von großem Wert und bedürfen der gesamtstädtischen Unterstützung. Der Senat schätzt die große Unterstützung der Beiräte besonders in Mitte/östliche Vorstadt, in der Neustadt, in Gröpelingen/Walle und in Vegesack bei den durch das Ansteigen des Crack-Konsums im öffentlichen Raum entstandenen Herausforderungen sehr und fühlt sich bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für dezentrale Drogenhilfeeinrichtungen vollumfänglich unterstützt. 2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die bereits umgesetzten Maßnahmen der integrierten Drogenhilfestrategie auf ihre Effekte hin zu überprüfen und, soweit sie sich bewährt haben, fortzusetzen, weiterzuentwickeln und, wo es möglich ist, zu verstetigen. Der Senat hat die seit 2024 im Rahmen der Integrativen Drogenhilfestrategie umgesetzten Maßnahmen überprüft und in seinem Beschluss vom 28.10.25 die Weiterführung und Anpassung bereits bestehender Hilfsangebote und der Ausbau neuer Angebote im Rahmen der Integrierten Drogenhilfestrategie (IDHS) für die Jahre 2026/2027 mit einem ressortübergreifenden Volumen von 5.000 T€ p.a. festgelegt. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 2 von 6 Diese Mittel sind zudem mit Beschluss des Senats vom 02.09.2025 in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben worden. Da sich bezüglich der Miete des Integrierten Drogenhilfezentrums keine über die in der Verpflichtungsermächtigung festgesetzten Finanzierungsnotwendigkeiten hinausgehenden Bedarfe ergeben haben, konnten neue Maßnahmen, wie die durch den Wegfall der AGH-Maßnahmen entstandenen Finanzierungsbedarfe des Café Abseits im Stadtteil Osterholz, die Finanzierung der bundesweiten DigiSucht-Plattform und eine externe Evaluation aller Maßnahmen der IDHS im Rahmen des Budgets der SGFV abgebildet werden. Darüber hinaus wurde eine Evaluation der Maßnahmen initiiert. 3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die nächsten Schritte der integrierten Drogenhilfestrategie auch in den dezentralen Quartieren umzusetzen und hierbei a) einen besonderen Fokus auf die Stadtteile Neustadt, Gröpelingen und Vegesack zu legen sowie b) die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in den Stadtteilen mit Hochdruck voranzutreiben, um die drogensuchterkrankten Menschen angemessen zu versorgen, in die angebotenen Hilfseinrichtungen zu leiten und den öffentlichen Konsum spürbar zu reduzieren. Ziel des Senats ist weiterhin, mit den weiterführenden Maßnahmen drogenabhängige Menschen zu erreichen, ihre Versorgung in betroffenen Stadtteilen zu verbessern und sie langfristig in Einrichtungen bzw. zu weiterführenden Hilfen zu orientieren. Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Bremen spielt ebenfalls weiterhin eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften rund um den Hauptbahnhof und die Treffpunkte der Drogenszene in den Quartieren sowie an den ausgewiesenen Szenetreffpunkten und Akzeptanzplätzen. Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) und Die Bremer Stadtreinigung (DBS) setzen die Entfernung von Drogen bedingten Unordnungserscheinungen und gebrauchten Spritzen in Grünanlagen und im öffentlichen Straßenraum um. Wie oben bereits erwähnt, kann seit 2026 die Finanzierung der durch Wegfall der AGH-Maßnahmen entstandenen Bedarfe des Café Abseits zum Weiterbestand in Bremen-Ost sichergestellt werden. Gemeinsame Bemühungen mit den Ortsämtern und Beiräten der Neustadt und von Gröpelingen, passende Immobilien für die Einrichtung einer dezentralen Drogenhilfeeinrichtung zu finden, waren bisher nicht erfolgreich. Die Umsetzung der IDHS in den betroffenen Stadtteilen ist nicht nur folgerichtig, sondern zwingend erforderlich, um den aktuellen Entwicklungen in den Stadtteilen wirkungsvoll zu begegnen. Es braucht weiter den gezielten Ausbau dezentraler Hilfsstrukturen, die an die lokalen Bedarfe angepasst sind, um einerseits die Versorgung zu verbessern und andererseits das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden zu stärken. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 3 von 6 Die Herausforderung liegt in der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Diese wird durch Vorbehalte gegenüber der Zielgruppe und Stigmatisierung erschwert. Die Suche wird jedoch weiterhin mit Unterstützung von Immobilien Bremen mit Nachdruck fortgeführt. Mit dem Senatsbeschluss vom 7. April 2026 „Verwendung zusätzlicher Mittel für die Integrierte Drogenhilfestrategie“, können trotz der großen Schwierigkeiten, geeignete Immobilien zur Etablierung von Drogenhilfeangeboten in den Stadtteilen zu rekrutieren Maßnahmen zur Stabilisierung/ Stärkung vorhandener Hilfen bzw. neue Maßnahmen und wichtige Schritte zur weiteren Verbesserung der stadtteilbezogenen Versorgung kurzfristig vollzogen werden. Für Einzelaufstellungen wird auf die Senatsvorlage verwiesen. So wird im Bereich der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) der Betrieb des Tagesaufenthaltes im Suchthilfezentrum Nord in Vegesack durch die Finanzierung einer VZ Soziale Arbeit und Sachkosten gestärkt. In Gröpelingen werden Mittel für die Anmietung eines Beratungsbüros und für 0,5 VZ Soziale Arbeit im Bereich Streetwork und Beratung im Bremer Westen bereitgestellt. Auch in der Neustadt werden Mittel für die Anmietung eines Beratungsbüros bereitgesellt, das die Streetworkenden fußläufig für Beratung und Vermittlung der Menschen im öffentlichen Raum nutzen können. Zusätzlich kommen weitere Stadtteil-übergreifende Maßnahmen den Regionen zugute, wie die Ausstattung aller Mitarbeitenden incl. Streetworkenden des Drogen- und Wohnungslosen-Hilfesystems mit der Notfallmedikation Naloxon bei Überdosierungsnotfällen, mit der zusätzlichen Förderung eines Arztmobils für alle Toleranzorte zur medizinischen Versorgung schwerstkranker Menschen im öffentlichen Raum. Außerdem soll ein Fokus auf vulnerable Gruppen gelegt werden und besonders Angebote für Kinder, Jugendliche und Frauen aufgebaut und verstärkt werden. Im Bereich der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI) wird mit den über den Senatsbeschluss vom 7.4.2026 bereitgestellten Geldern die anteilige Finanzierung eines langfristigen, niedrigschwelligen akzeptierenden Wohnangebotes für langjährige Drogenkonsument:innen finanziert, u. a. um die angespannte Belegungssituation in den Drogennotunterkünften zu entzerren. Der Standort ist noch unklar. Im Bereich der Senatorin für Inneres und Sport werden Mittel zur Weiterfinanzierung der „Neustadtläufer:innen“ und „Cityläufer:innen“ im Bereich Hauptbahnhof zur Verfügung gestellt. Von der geplanten Stärkung des Ordnungsdienstes profitieren alle Stadtteile. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 4 von 6 Im Bereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft werden Maßnahmenerweiterungen zur Verbesserung der sichtbaren Stadtsauberkeit (schnellere Beseitigung von Verschmutzungen, attraktivere Grünflächen und öffentliche Flächen) sowie zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Stadtteile für Einwohner:innen, Besucher:innen und Wirtschaft finanziert. Im Bereich des Senators für Kinder und Bildung werden zusätzliche Gelder zur stadtteilübergreifenden Stärkung der Suchtprävention zur Verfügung gestellt. Dabei soll ein besonderer Fokus auf das Thema Glücksspiel und Medien gelegt werden, was auf die Erkenntnisse der letzten SCHULBUS-Studie zurückzuführen ist. 4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration sowie der städtischen Deputation für Inneres drei Monate nach Beschlussfassung und dann folgend halbjährlich über die Umsetzung zu berichten. Der Senat wird im Oktober 2026 über die Umsetzung der Maßnahmen in den Deputationen berichten. C – Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen D – Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung / Klimacheck* Aus dem Bericht selbst ergeben sich keine personalwirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Auswirkungen. Die Zuwendungsempfänger:innen werden zur Berücksichtigung der Genderaspekte verpflichtet. Da zu einem großen Anteil Männer von Drogensucht betroffen sind, kommen die geplanten Maßnahmen überwiegend Männern zu Gute. Bei der Beratung von Familienangehörigen sind zu einem hohen Anteil Frauen beteiligt. Der Bericht hat auf Basis des Klimachecks keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. E – Beteiligung / Abstimmung Die Abstimmung mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, ist erfolgt. F – Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 5 von 6 Beschlussempfehlung Die städtische Deputation für Inneres nimmt die Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport zur Kenntnis. Anlage(n): - keine Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 6 von 6

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