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Nr. 21/271 S (halbjährlich) Bericht „Integrierte Drogenhilfestrategie in den Quartieren umsetzen“ Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD (Drucksache 21/622 S) vom 17. September 2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-04-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Senatorin für Inneres und
Sport
S 8
Auskunft erteilt:
Gesa Wessolowski-Müller
Tel. 361 88316
Datum:
24. April 2026
Vorlage VL 21/7211
- öffentlich -
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion
Städtische Deputation für Inneres 23. April 2026 Kenntnisnahme
Titel der Vorlage
Nr. 21/271 S (halbjährlich)
Bericht „Integrierte Drogenhilfestrategie in den Quartieren umsetzen“
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der
SPD (Drucksache 21/622 S)
vom 17. September 2025
Wirtschaftlichkeit: Keine WU
VL-Nummer Senat: S-194-21
Sachdarstellung
A – Problem
In der 28. Sitzung der Stadtbürgerschaft am 07.10.25 wurde die Umsetzung der
Beschlüsse des Antrags der Regierungsfraktionen „Integrierte Drogenhilfestrategie in
den Quartieren umsetzen“ vom 17.09.2025 an die städtischen Deputationen für
Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz (federführend), die Deputation für
Soziales, Jugend und Integration, die Deputation für Inneres, die Deputation für Kinder
und Bildung sowie in den städtischen Haushalts- und Finanzausschuss Anfang 2026
verwiesen.
Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtbürgerschaft gefasst:
1. Die Stadtbürgerschaft begrüßt, dass die Beiräte in Neustadt, Gröpelingen und
Vegesack bereit sind, Verantwortung für die Einrichtung dezentraler
Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen zu übernehmen. Ihr proaktives
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Handeln und ihre Bereitschaft, sich den Herausforderungen vor Ort zu stellen,
sind von großem Wert und bedürfen der gesamtstädtischen Unterstützung.
2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die bereits umgesetzten
Maßnahmen der integrierten Drogenhilfestrategie auf ihre Effekte hin zu
überprüfen und, soweit sie sich bewährt haben, fortzusetzen,
weiterzuentwickeln und, wo es möglich ist, zu verstetigen.
3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die nächsten Schritte der
integrierten Drogenhilfestrategie auch in den dezentralen Quartieren
umzusetzen und hierbei
a) einen besonderen Fokus auf die Stadtteile Neustadt, Gröpelingen und
Vegesack zu legen sowie
b) die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in den
Stadtteilen mit Hochdruck voranzutreiben, um die drogensuchterkrankten
Menschen angemessen zu versorgen, in die angebotenen Hilfseinrichtungen
zu leiten und den öffentlichen Konsum spürbar zu reduzieren.
4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, der städtischen Deputation für
Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, der städtischen Deputation für
Soziales, Jugend und Integration sowie der städtischen Deputation für Inneres
drei Monate nach Beschlussfassung und dann folgend halbjährlich über die
Umsetzung zu berichten.
B – Lösung
Im Folgenden wird der Sachstand zur den Bürgerschaftsbeschlüssen berichtet:
1. Die Stadtbürgerschaft begrüßt, dass die Beiräte in Neustadt, Gröpelingen und
Vegesack bereit sind, Verantwortung für die Einrichtung dezentraler
Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen zu übernehmen. Ihr proaktives
Handeln und ihre Bereitschaft, sich den Herausforderungen vor Ort zu stellen,
sind von großem Wert und bedürfen der gesamtstädtischen Unterstützung.
Der Senat schätzt die große Unterstützung der Beiräte besonders in Mitte/östliche
Vorstadt, in der Neustadt, in Gröpelingen/Walle und in Vegesack bei den durch das
Ansteigen des Crack-Konsums im öffentlichen Raum entstandenen
Herausforderungen sehr und fühlt sich bei der Suche nach geeigneten
Räumlichkeiten für dezentrale Drogenhilfeeinrichtungen vollumfänglich unterstützt.
2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die bereits umgesetzten
Maßnahmen der integrierten Drogenhilfestrategie auf ihre Effekte hin zu
überprüfen und, soweit sie sich bewährt haben, fortzusetzen,
weiterzuentwickeln und, wo es möglich ist, zu verstetigen.
Der Senat hat die seit 2024 im Rahmen der Integrativen Drogenhilfestrategie
umgesetzten Maßnahmen überprüft und in seinem Beschluss vom 28.10.25 die
Weiterführung und Anpassung bereits bestehender Hilfsangebote und der Ausbau
neuer Angebote im Rahmen der Integrierten Drogenhilfestrategie (IDHS) für die Jahre
2026/2027 mit einem ressortübergreifenden Volumen von 5.000 T€ p.a. festgelegt.
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 2 von 6
Diese Mittel sind zudem mit Beschluss des Senats vom 02.09.2025 in der
mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben worden.
Da sich bezüglich der Miete des Integrierten Drogenhilfezentrums keine über die in der
Verpflichtungsermächtigung festgesetzten Finanzierungsnotwendigkeiten
hinausgehenden Bedarfe ergeben haben, konnten neue Maßnahmen, wie die durch
den Wegfall der AGH-Maßnahmen entstandenen Finanzierungsbedarfe des Café
Abseits im Stadtteil Osterholz, die Finanzierung der bundesweiten DigiSucht-Plattform
und eine externe Evaluation aller Maßnahmen der IDHS im Rahmen des Budgets der
SGFV abgebildet werden. Darüber hinaus wurde eine Evaluation der Maßnahmen
initiiert.
3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die nächsten Schritte der
integrierten Drogenhilfestrategie auch in den dezentralen Quartieren
umzusetzen und hierbei
a) einen besonderen Fokus auf die Stadtteile Neustadt, Gröpelingen und
Vegesack zu legen sowie
b) die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in den Stadtteilen mit
Hochdruck voranzutreiben, um die drogensuchterkrankten Menschen
angemessen zu versorgen, in die angebotenen Hilfseinrichtungen zu leiten
und den öffentlichen Konsum spürbar zu reduzieren.
Ziel des Senats ist weiterhin, mit den weiterführenden Maßnahmen drogenabhängige
Menschen zu erreichen, ihre Versorgung in betroffenen Stadtteilen zu verbessern
und sie langfristig in Einrichtungen bzw. zu weiterführenden Hilfen zu orientieren.
Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Bremen spielt ebenfalls weiterhin eine
wesentliche Rolle bei der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften rund um
den Hauptbahnhof und die Treffpunkte der Drogenszene in den Quartieren sowie an
den ausgewiesenen Szenetreffpunkten und Akzeptanzplätzen.
Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) und Die Bremer Stadtreinigung (DBS) setzen die
Entfernung von Drogen bedingten Unordnungserscheinungen und gebrauchten
Spritzen in Grünanlagen und im öffentlichen Straßenraum um.
Wie oben bereits erwähnt, kann seit 2026 die Finanzierung der durch Wegfall der
AGH-Maßnahmen entstandenen Bedarfe des Café Abseits zum Weiterbestand in
Bremen-Ost sichergestellt werden.
Gemeinsame Bemühungen mit den Ortsämtern und Beiräten der Neustadt und von
Gröpelingen, passende Immobilien für die Einrichtung einer dezentralen
Drogenhilfeeinrichtung zu finden, waren bisher nicht erfolgreich. Die Umsetzung der
IDHS in den betroffenen Stadtteilen ist nicht nur folgerichtig, sondern zwingend
erforderlich, um den aktuellen Entwicklungen in den Stadtteilen wirkungsvoll zu
begegnen. Es braucht weiter den gezielten Ausbau dezentraler Hilfsstrukturen, die
an die lokalen Bedarfe angepasst sind, um einerseits die Versorgung zu verbessern
und andererseits das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden zu stärken.
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 3 von 6
Die Herausforderung liegt in der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Diese wird
durch Vorbehalte gegenüber der Zielgruppe und Stigmatisierung erschwert. Die
Suche wird jedoch weiterhin mit Unterstützung von Immobilien Bremen mit
Nachdruck fortgeführt.
Mit dem Senatsbeschluss vom 7. April 2026 „Verwendung zusätzlicher Mittel für
die Integrierte Drogenhilfestrategie“, können trotz der großen Schwierigkeiten,
geeignete Immobilien zur Etablierung von Drogenhilfeangeboten in den Stadtteilen
zu rekrutieren Maßnahmen zur Stabilisierung/ Stärkung vorhandener Hilfen bzw.
neue Maßnahmen und wichtige Schritte zur weiteren Verbesserung der
stadtteilbezogenen Versorgung kurzfristig vollzogen werden. Für Einzelaufstellungen
wird auf die Senatsvorlage verwiesen.
So wird im Bereich der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
(SGFV) der Betrieb des Tagesaufenthaltes im Suchthilfezentrum Nord in Vegesack
durch die Finanzierung einer VZ Soziale Arbeit und Sachkosten gestärkt.
In Gröpelingen werden Mittel für die Anmietung eines Beratungsbüros und für 0,5
VZ Soziale Arbeit im Bereich Streetwork und Beratung im Bremer Westen
bereitgestellt.
Auch in der Neustadt werden Mittel für die Anmietung eines Beratungsbüros
bereitgesellt, das die Streetworkenden fußläufig für Beratung und Vermittlung der
Menschen im öffentlichen Raum nutzen können.
Zusätzlich kommen weitere Stadtteil-übergreifende Maßnahmen den Regionen
zugute, wie die Ausstattung aller Mitarbeitenden incl. Streetworkenden des Drogen-
und Wohnungslosen-Hilfesystems mit der Notfallmedikation Naloxon bei
Überdosierungsnotfällen, mit der zusätzlichen Förderung eines Arztmobils für alle
Toleranzorte zur medizinischen Versorgung schwerstkranker Menschen im
öffentlichen Raum. Außerdem soll ein Fokus auf vulnerable Gruppen gelegt werden
und besonders Angebote für Kinder, Jugendliche und Frauen aufgebaut und
verstärkt werden.
Im Bereich der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI)
wird mit den über den Senatsbeschluss vom 7.4.2026 bereitgestellten Geldern die
anteilige Finanzierung eines langfristigen, niedrigschwelligen akzeptierenden
Wohnangebotes für langjährige Drogenkonsument:innen finanziert, u. a. um die
angespannte Belegungssituation in den Drogennotunterkünften zu entzerren. Der
Standort ist noch unklar.
Im Bereich der Senatorin für Inneres und Sport werden Mittel zur
Weiterfinanzierung der „Neustadtläufer:innen“ und „Cityläufer:innen“ im Bereich
Hauptbahnhof zur Verfügung gestellt. Von der geplanten Stärkung des
Ordnungsdienstes profitieren alle Stadtteile.
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Im Bereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft werden
Maßnahmenerweiterungen zur Verbesserung der sichtbaren Stadtsauberkeit
(schnellere Beseitigung von Verschmutzungen, attraktivere Grünflächen und
öffentliche Flächen) sowie zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der
Stadtteile für Einwohner:innen, Besucher:innen und Wirtschaft finanziert.
Im Bereich des Senators für Kinder und Bildung werden zusätzliche Gelder zur
stadtteilübergreifenden Stärkung der Suchtprävention zur Verfügung gestellt. Dabei
soll ein besonderer Fokus auf das Thema Glücksspiel und Medien gelegt werden, was
auf die Erkenntnisse der letzten SCHULBUS-Studie zurückzuführen ist.
4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, der städtischen Deputation für
Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, der städtischen Deputation für
Soziales, Jugend und Integration sowie der städtischen Deputation für Inneres
drei Monate nach Beschlussfassung und dann folgend halbjährlich über die
Umsetzung zu berichten.
Der Senat wird im Oktober 2026 über die Umsetzung der Maßnahmen in den
Deputationen berichten.
C – Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen
D – Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung /
Klimacheck*
Aus dem Bericht selbst ergeben sich keine personalwirtschaftlichen und
finanzwirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Zuwendungsempfänger:innen werden zur Berücksichtigung der Genderaspekte
verpflichtet. Da zu einem großen Anteil Männer von Drogensucht betroffen sind,
kommen die geplanten Maßnahmen überwiegend Männern zu Gute. Bei der Beratung
von Familienangehörigen sind zu einem hohen Anteil Frauen beteiligt.
Der Bericht hat auf Basis des Klimachecks keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.
E – Beteiligung / Abstimmung
Die Abstimmung mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz,
der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und
Integration, der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, der Senatorin für
Umwelt, Klima und Wissenschaft, ist erfolgt.
F – Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem
Informationsfreiheitsgesetz
Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht
nichts entgegen.
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7211 5 von 6
Beschlussempfehlung
Die städtische Deputation für Inneres nimmt die Vorlage der Senatorin für Inneres
und Sport zur Kenntnis.
Anlage(n):
- keine
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