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Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, der CDU und der FDP für die Sitzung des Hafenausschusses am 06.05.2026 zum Thema „Finanzierung der Bremischen Häfen jetzt absichern: Bund muss finanzielle Verantwortung übernehmen“, Drucksache 21/1458 (Neufassung der Drucksache 21/449)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-05-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Senatorin für Wirtschaft,
Häfen und Transformation
Abteilung 3/ Referat 30
Auskunft erteilt:
Janina Walther
Tel. 0421 361 79415
Datum:
5. Mai 2026
Vorlage VL 21/7443
- öffentlich -
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion
Ausschuss für die Angelegenheiten der
6. Mai 2026 Kenntnisnahme
Häfen im Lande Bremen
Titel der Vorlage
Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, der CDU
und der FDP für die Sitzung des Hafenausschusses am 06.05.2026 zum Thema
„Finanzierung der Bremischen Häfen jetzt absichern: Bund muss finanzielle
Verantwortung übernehmen“, Drucksache 21/1458 (Neufassung der Drucksache
21/449)
Wirtschaftlichkeit: Keine WU
VL-Nummer Senat:
Sachdarstellung
A. Problem
Die Fraktionen haben um einen schriftlichen Bericht sechs Monate nach
Beschlussfassung in der Bremer Bürgerschaftssitzung vom 12.11.2025 und
13.11.2025 im Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen am
06.05.2026 gebeten:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
a) Investitionen in Hafeninfrastrukturen als zentrale Investitionsmaßnahmen in die
Energie- und Verkehrsinfrastruktur aus dem Bundesanteil des Sondervermögens für
Infrastruktur und Klimaneutralität insbesondere zur Umsetzung der Ziele der
Nationalen Hafenstrategie finanziert werden;
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b) angesichts der grundgesetzlichen Zuständigkeit des Bundes für die Landes- und
Bündnisverteidigung sowie der konkreten Bedeutung der Hafeninfrastrukturen im
Rahmen des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) auch hier eine
Unterstützung durch den Bund geleistet wird, gerade im Bereich von Dual-Use-
Infrastrukturen;
c) insgesamt Bundesmittel in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro für die dauerhafte
Finanzierung der deutschen Häfen mobilisiert werden.
2. 2. die Planungsprozesse für die prioritären Investitionen in die bremische
Hafeninfrastruktur weiter voranzutreiben, um so schnell wie möglich
Planungsreife (Vorliegen der EW-Bau) bei den jeweiligen Projekten
herzustellen
3. dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen sechs
Monate nach Beschlussfassung zu berichten.
Die deutschen See- und Binnenhäfen sind Schlüsselakteure für den nationalen und
internationalen Warenverkehr und ein entscheidender Wirtschaftsfaktor für das
gesamte Bundesgebiet. Darüber hinaus kommt den Häfen angesichts der
Transformation der Energie- und Verkehrssysteme eine zentrale Rolle für die
Energiewende, das Erreichen der Klimaschutzziele sowie für eine sichere,
unabhängige und bezahlbare Energieversorgung zu. Sie sind unverzichtbare
Knotenpunkte im Import erneuerbarer Energieträger, z. B. Wasserstoff und
klimafreundliche Kraftstoffe, und essenziell für die industrielle Wertschöpfung
Deutschlands.
Bei gleichzeitiger Globalisierung des Welthandels, steigenden Umweltanforderungen,
notwendigen Transformationsinvestitionen und dem Bedarf einer nachhaltigen
Infrastrukturentwicklung ist es unerlässlich, die Finanzierung der Hafen- und
Hafenhinterlandinfrastrukturen zukunftssicher, nachhaltig und bundesseitig
abgesichert zu gestalten.
Das Land Bremen fordert gemeinsam mit den anderen Küstenländern und der
Hafenwirtschaft seit Jahren eine dauerhafte, bundesgesetzlich verankerte
Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen in Höhe von mindestens
400 Mio. € jährlich. Dieses Ziel wird auf allen politischen Ebenen und in allen
relevanten Formaten vertreten.
Seit der Verabschiedung der Nationalen Hafenstrategie hat sich Bremen gemeinsam
mit den Küstenländern wiederholt für eine bedarfsgerechte Erhöhung des
bundesseitigen Finanzbeitrags eingesetzt. Die bislang vom Bund bereitgestellten
Mittel von 38 Mio. € jährlich für alle Seehäfen zusammen spiegeln weder ihre
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gesamtwirtschaftliche Bedeutung noch ihre Rolle bei der Energiewende wider und
sind faktisch unverändert seit 2005.
Die Hafenwirtschaft und die Küstenländer haben unter Berücksichtigung von
Baukostensteigerungen, Digitalisierungserfordernissen und
Klimaschutzanforderungen den jährlichen Finanzierungsbedarf auf mindestens 400
Mio. € pro Jahr beziffert, ein Betrag, der aus Sicht der Hafenakteure kaum
übertrieben ist, sondern eine Anpassung an die realen Herausforderungen darstellt.
Die Häfen stehen zudem vor weiteren finanziellen Herausforderungen durch die
internationale sicherheitspolitische Lage und die damit verbundenen Anforderungen
an eine resiliente Infrastruktur. Als Teil der kritischen Infrastruktur Deutschlands
kommt ihnen im Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall eine zentrale Rolle zu,
sowohl für militärische Logistik als auch für den Bevölkerungsschutz und die
Versorgung der Zivilbevölkerung. Diese sicherheitsbezogenen Anforderungen gehen
über die bisherigen Finanzierungsrahmen weit hinaus.
B. Lösung
Im Dezember 2024 wurde auf Initiative der Küstenländer ein Antrag im Bundesrat
beschlossen (Drs. 628/24), der die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe
„Häfen“ nach Artikel 91a GG sowie die Nutzung der Finanzhilfekompetenz des
Bundes nach Artikel 104b GG vorsieht. Ziel ist eine verstetigte, planbare und
angemessene Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der See- und
Binnenhäfen.
Das Land Bremen setzt sich auf europäischer wie auf nationaler Ebene aktiv und
frühzeitig für die strategischen Interessen der Seehäfen ein. Im Rahmen der EU-
Hafenstrategie hat Bremen seine fachlichen und politischen Positionen gezielt
eingebracht, wobei insbesondere die Rolle der Häfen für die europäische Resilienz,
die Energie- und Verkehrswende sowie die Notwendigkeit verlässlicher Investitions-
und Förderstrukturen im Mittelpunkt stehen. Das bremische Engagement hat dazu
beigetragen, zentrale Anliegen der deutschen Seehäfen im europäischen
Strategieprozess sichtbar zu machen.
Parallel dazu hat das Land Bremen seine Anliegen zur langfristigen Sicherung und
Finanzierung der Hafeninfrastruktur auf Bundesebene vorangetrieben. Hierzu
wurden von Bremer Seite konkrete Anträge zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz in den
Bundesrat eingebracht, mit dem Ziel, eine strukturell tragfähige und bundesweit faire
Finanzierung der Hafeninfrastruktur zu erreichen. Bremen hat damit seine Rolle als
Impulsgeber für eine stärkere Bundesverantwortung bei national bedeutsamer
Hafeninfrastruktur unterstrichen.
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Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom
November 2025, 1,35 Milliarden Euro aus dem Einzelplan des Bundesministeriums
der Verteidigung für die Hafeninfrastruktur in Bremerhaven bereitzustellen ist ein
sichtbares Zeichen für die Anerkennung der gesamtstaatlichen Relevanz der
Seehäfen und unterstreicht dies mit einer historisch einzigartigen Investitionshöhe in
besonderer Weise, denn es handelt sich um die bislang größte Bundesinvestition in
die Hafeninfrastruktur zu Gunsten des Landes Bremen.
In das mit dieser Investition verbundene Großprojekt (dhb31) des Bundes hat sich
das Land Bremen von Beginn an aktiv und konstruktiv eingebracht. Das Land ist
frühzeitig in die fachliche Begleitung, Abstimmung und Berichterstattung
eingebunden und positioniert sich als verlässlicher Partner bei der Vorbereitung und
Umsetzung der Maßnahmen.
Zugleich macht diese anlassbezogene Entscheidung deutlich, dass der Bund bei
infrastrukturellen Anforderungen von nationaler und bündnispolitischer Bedeutung
faktisch Verantwortung übernimmt. Die Investition ersetzt jedoch keine strukturelle,
dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesbeteiligung an der Finanzierung der
Seehäfen, wie sie von den Küstenländern seit Jahren gefordert wird. Ein besonderer
Fokus liegt aus Bremer Sicht auf den Auswirkungen des Projekts dhb 31 auf die
Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, die planerische Einbindung in bestehende
Hafenentwicklungsstrategien sowie auf Fragen der Finanzierung, Zuständigkeiten
und langfristigen Nutzbarkeit.
Unabhängig von dieser Einzelmaßnahme besteht weiterhin ein erheblicher
Investitionsbedarf in den Bereichen Substanzerhalt, Digitalisierung,
Dekarbonisierung, Klimaanpassung sowie zivile und militärische Resilienz, denn die
bestehenden Bundesmittel für die Seehäfen bilden diesen Bedarf nicht annähernd
ab. Bremen wird sich deshalb weiterhin sowohl auf Bundesebene aber auch -soweit
dies länderseitig möglich ist- auf der EU Ebene für eine zukunftsgerechte und
gesicherte Finanzierung der See- und Binnenhäfen einsetzen.
Der Senat wird die Planungsprozesse für die prioritären Investitionen in die
bremische Hafeninfrastruktur konsequent weiter voranbringen. Ziel ist es, bei den
jeweiligen Projekten so schnell wie möglich die erforderliche Planungsreife
herzustellen, damit bereitstehende Mittel zeitnah und rechtssicher eingesetzt werden
können.
Dazu wird der Senat die ressortübergreifende Koordination stärken,
Planungskapazitäten gezielt ausbauen und Genehmigungsverfahren so weit wie
möglich beschleunigen. Wo Verfahren in Bundeszuständigkeit liegen, wird der Senat
aktiv auf eine zügige Bearbeitung hinwirken. Gleichzeitig sollen Planungs- und
Genehmigungsschritte wo immer möglich parallelisiert werden, um unnötige
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Verzögerungen zu vermeiden. Der Senat ist überzeugt, dass frühzeitige und
ausreichende Planungsmittel eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche
Umsetzung der Investitionsvorhaben sind, und wird dies bei der Mittelplanung
entsprechend berücksichtigen. Der Hafenausschuss wird über den Fortschritt
regelmäßig informiert.
C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung
Durch die Berichterstattung entstehen keine finanziellen oder
personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Sie kommt allen Geschlechtern
gleichermaßen zugute.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen nimmt den
vorgestellten Bericht zur Kenntnis.
Anlage(n):
- keine
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