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Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, der CDU und der FDP für die Sitzung des Hafenausschusses am 06.05.2026 zum Thema „Finanzierung der Bremischen Häfen jetzt absichern: Bund muss finanzielle Verantwortung übernehmen“, Drucksache 21/1458 (Neufassung der Drucksache 21/449)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBremen
Datum2026-05-06
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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Abteilung 3/ Referat 30 Auskunft erteilt: Janina Walther Tel. 0421 361 79415 Datum: 5. Mai 2026 Vorlage VL 21/7443 - öffentlich - Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Ausschuss für die Angelegenheiten der 6. Mai 2026 Kenntnisnahme Häfen im Lande Bremen Titel der Vorlage Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, der CDU und der FDP für die Sitzung des Hafenausschusses am 06.05.2026 zum Thema „Finanzierung der Bremischen Häfen jetzt absichern: Bund muss finanzielle Verantwortung übernehmen“, Drucksache 21/1458 (Neufassung der Drucksache 21/449) Wirtschaftlichkeit: Keine WU VL-Nummer Senat: Sachdarstellung A. Problem Die Fraktionen haben um einen schriftlichen Bericht sechs Monate nach Beschlussfassung in der Bremer Bürgerschaftssitzung vom 12.11.2025 und 13.11.2025 im Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen am 06.05.2026 gebeten: Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, 1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass a) Investitionen in Hafeninfrastrukturen als zentrale Investitionsmaßnahmen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur aus dem Bundesanteil des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität insbesondere zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Hafenstrategie finanziert werden; 1 von 5 b) angesichts der grundgesetzlichen Zuständigkeit des Bundes für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie der konkreten Bedeutung der Hafeninfrastrukturen im Rahmen des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) auch hier eine Unterstützung durch den Bund geleistet wird, gerade im Bereich von Dual-Use- Infrastrukturen; c) insgesamt Bundesmittel in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro für die dauerhafte Finanzierung der deutschen Häfen mobilisiert werden. 2. 2. die Planungsprozesse für die prioritären Investitionen in die bremische Hafeninfrastruktur weiter voranzutreiben, um so schnell wie möglich Planungsreife (Vorliegen der EW-Bau) bei den jeweiligen Projekten herzustellen 3. dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten. Die deutschen See- und Binnenhäfen sind Schlüsselakteure für den nationalen und internationalen Warenverkehr und ein entscheidender Wirtschaftsfaktor für das gesamte Bundesgebiet. Darüber hinaus kommt den Häfen angesichts der Transformation der Energie- und Verkehrssysteme eine zentrale Rolle für die Energiewende, das Erreichen der Klimaschutzziele sowie für eine sichere, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung zu. Sie sind unverzichtbare Knotenpunkte im Import erneuerbarer Energieträger, z. B. Wasserstoff und klimafreundliche Kraftstoffe, und essenziell für die industrielle Wertschöpfung Deutschlands. Bei gleichzeitiger Globalisierung des Welthandels, steigenden Umweltanforderungen, notwendigen Transformationsinvestitionen und dem Bedarf einer nachhaltigen Infrastrukturentwicklung ist es unerlässlich, die Finanzierung der Hafen- und Hafenhinterlandinfrastrukturen zukunftssicher, nachhaltig und bundesseitig abgesichert zu gestalten. Das Land Bremen fordert gemeinsam mit den anderen Küstenländern und der Hafenwirtschaft seit Jahren eine dauerhafte, bundesgesetzlich verankerte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen in Höhe von mindestens 400 Mio. € jährlich. Dieses Ziel wird auf allen politischen Ebenen und in allen relevanten Formaten vertreten. Seit der Verabschiedung der Nationalen Hafenstrategie hat sich Bremen gemeinsam mit den Küstenländern wiederholt für eine bedarfsgerechte Erhöhung des bundesseitigen Finanzbeitrags eingesetzt. Die bislang vom Bund bereitgestellten Mittel von 38 Mio. € jährlich für alle Seehäfen zusammen spiegeln weder ihre Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7443 2 von 5 gesamtwirtschaftliche Bedeutung noch ihre Rolle bei der Energiewende wider und sind faktisch unverändert seit 2005. Die Hafenwirtschaft und die Küstenländer haben unter Berücksichtigung von Baukostensteigerungen, Digitalisierungserfordernissen und Klimaschutzanforderungen den jährlichen Finanzierungsbedarf auf mindestens 400 Mio. € pro Jahr beziffert, ein Betrag, der aus Sicht der Hafenakteure kaum übertrieben ist, sondern eine Anpassung an die realen Herausforderungen darstellt. Die Häfen stehen zudem vor weiteren finanziellen Herausforderungen durch die internationale sicherheitspolitische Lage und die damit verbundenen Anforderungen an eine resiliente Infrastruktur. Als Teil der kritischen Infrastruktur Deutschlands kommt ihnen im Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall eine zentrale Rolle zu, sowohl für militärische Logistik als auch für den Bevölkerungsschutz und die Versorgung der Zivilbevölkerung. Diese sicherheitsbezogenen Anforderungen gehen über die bisherigen Finanzierungsrahmen weit hinaus. B. Lösung Im Dezember 2024 wurde auf Initiative der Küstenländer ein Antrag im Bundesrat beschlossen (Drs. 628/24), der die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ nach Artikel 91a GG sowie die Nutzung der Finanzhilfekompetenz des Bundes nach Artikel 104b GG vorsieht. Ziel ist eine verstetigte, planbare und angemessene Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der See- und Binnenhäfen. Das Land Bremen setzt sich auf europäischer wie auf nationaler Ebene aktiv und frühzeitig für die strategischen Interessen der Seehäfen ein. Im Rahmen der EU- Hafenstrategie hat Bremen seine fachlichen und politischen Positionen gezielt eingebracht, wobei insbesondere die Rolle der Häfen für die europäische Resilienz, die Energie- und Verkehrswende sowie die Notwendigkeit verlässlicher Investitions- und Förderstrukturen im Mittelpunkt stehen. Das bremische Engagement hat dazu beigetragen, zentrale Anliegen der deutschen Seehäfen im europäischen Strategieprozess sichtbar zu machen. Parallel dazu hat das Land Bremen seine Anliegen zur langfristigen Sicherung und Finanzierung der Hafeninfrastruktur auf Bundesebene vorangetrieben. Hierzu wurden von Bremer Seite konkrete Anträge zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz in den Bundesrat eingebracht, mit dem Ziel, eine strukturell tragfähige und bundesweit faire Finanzierung der Hafeninfrastruktur zu erreichen. Bremen hat damit seine Rolle als Impulsgeber für eine stärkere Bundesverantwortung bei national bedeutsamer Hafeninfrastruktur unterstrichen. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7443 3 von 5 Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom November 2025, 1,35 Milliarden Euro aus dem Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung für die Hafeninfrastruktur in Bremerhaven bereitzustellen ist ein sichtbares Zeichen für die Anerkennung der gesamtstaatlichen Relevanz der Seehäfen und unterstreicht dies mit einer historisch einzigartigen Investitionshöhe in besonderer Weise, denn es handelt sich um die bislang größte Bundesinvestition in die Hafeninfrastruktur zu Gunsten des Landes Bremen. In das mit dieser Investition verbundene Großprojekt (dhb31) des Bundes hat sich das Land Bremen von Beginn an aktiv und konstruktiv eingebracht. Das Land ist frühzeitig in die fachliche Begleitung, Abstimmung und Berichterstattung eingebunden und positioniert sich als verlässlicher Partner bei der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen. Zugleich macht diese anlassbezogene Entscheidung deutlich, dass der Bund bei infrastrukturellen Anforderungen von nationaler und bündnispolitischer Bedeutung faktisch Verantwortung übernimmt. Die Investition ersetzt jedoch keine strukturelle, dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Seehäfen, wie sie von den Küstenländern seit Jahren gefordert wird. Ein besonderer Fokus liegt aus Bremer Sicht auf den Auswirkungen des Projekts dhb 31 auf die Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, die planerische Einbindung in bestehende Hafenentwicklungsstrategien sowie auf Fragen der Finanzierung, Zuständigkeiten und langfristigen Nutzbarkeit. Unabhängig von dieser Einzelmaßnahme besteht weiterhin ein erheblicher Investitionsbedarf in den Bereichen Substanzerhalt, Digitalisierung, Dekarbonisierung, Klimaanpassung sowie zivile und militärische Resilienz, denn die bestehenden Bundesmittel für die Seehäfen bilden diesen Bedarf nicht annähernd ab. Bremen wird sich deshalb weiterhin sowohl auf Bundesebene aber auch -soweit dies länderseitig möglich ist- auf der EU Ebene für eine zukunftsgerechte und gesicherte Finanzierung der See- und Binnenhäfen einsetzen. Der Senat wird die Planungsprozesse für die prioritären Investitionen in die bremische Hafeninfrastruktur konsequent weiter voranbringen. Ziel ist es, bei den jeweiligen Projekten so schnell wie möglich die erforderliche Planungsreife herzustellen, damit bereitstehende Mittel zeitnah und rechtssicher eingesetzt werden können. Dazu wird der Senat die ressortübergreifende Koordination stärken, Planungskapazitäten gezielt ausbauen und Genehmigungsverfahren so weit wie möglich beschleunigen. Wo Verfahren in Bundeszuständigkeit liegen, wird der Senat aktiv auf eine zügige Bearbeitung hinwirken. Gleichzeitig sollen Planungs- und Genehmigungsschritte wo immer möglich parallelisiert werden, um unnötige Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7443 4 von 5 Verzögerungen zu vermeiden. Der Senat ist überzeugt, dass frühzeitige und ausreichende Planungsmittel eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Investitionsvorhaben sind, und wird dies bei der Mittelplanung entsprechend berücksichtigen. Der Hafenausschuss wird über den Fortschritt regelmäßig informiert. C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Durch die Berichterstattung entstehen keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Sie kommt allen Geschlechtern gleichermaßen zugute. Beschlussempfehlung Der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen nimmt den vorgestellten Bericht zur Kenntnis. Anlage(n): - keine Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/7443 5 von 5

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