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Projekt: Abbruch des ehemaligen Hallenbades Eickel - Stadtbezirk Eickel hier: Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne für den Abbruch des Gebäudes des ehemaligen Hallenbades Eickel, Am Solbad 7, 7a, 44652 Herne

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHerne
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Der Rat der Stadt Herne hat am 01.07.2025 die Neuerrichtung eines Vario-Schwimmbades für das Schul- und Vereinsschwimmen am Standort des ehemaligen Hallenbades Eickel beschlossen (siehe Beschlussvorlage 2025/0472). Konkret wurde neben dem Neubaubeschluss auch der Abbruch des ehemaligen Hallenbades Eickel, Am Solbad 7, 7a, Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 13, Flurstücke 327, 329, 330 und 365 beschlossen. Die vorbereitenden Maßnahmen zum Abbruch des Gebäudes sind beauftragt. Im Rahmen eines Vor-Ort-Besichtigungstermins mit dem FB Stadtgrün wurden mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH die notwendigen Baumfällungen für die Abbrucharbeiten und Baustelleneinrichtung besprochen und abgestimmt. Auch für die spätere Neu-Errichtung des Vario-Schwimmades sind die Baumfällungen erforderlich. Begründung: Das alte Hallenbad Eickel wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Aufgrund der umfangreichen und langwierigen Bauarbeiten kann der Baumbestand auf dem Gelände nicht erhalten bleiben. Das liegt teilweise an der Nähe der Bäume zum Gebäude und teilweise am Maschinen- und Containereinsatz. Da die zur Verfügung stehende Fläche sehr klein ist, muss sie komplett für die Baustelleneinrichtung und -abwicklung genutzt werden. Gegebenenfalls können die Bäume 9 und 10 durch entsprechende Schutzmaßnahmen verschont bleiben. Darüber kann aber erst im abschließenden Planungsverlauf entschieden werden. Der gesamte Baumbestand ist augenscheinlich gesund und vital. Kosten Die Kosten der Baumfällungen und die Ersatzpflanzungen sind in den Gesamtkosten des Projektes enthalten. Der Oberbürgermeister In Vertretung Ulrich Stadtkämmerer Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Eickel beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von elf Bäumen: Standort Nr. Baumart botanisch Stammumfang 2 Acer pseudoplatanus 175 3 Populus balsamifera 340 4 Fagus sylvatica 110 5 Fagus sylvatica 110 6 Fagus sylvatica 110 7 Fagus sylvatica 130 8 Fagus sylvatica 165 9 Fagus sylvatica 143 10 Fagus sylvatica 120 11 Carpinus betulus 150 12 Fagus sylvatica 180 Die Standorte sind im beiliegenden Baumplan (Anlage 1) dargestellt. Der Baum Nr. 1 ist entgegen der Darstellung auf dem Plan kein städtischer, sondern ein privater Baum. Der Baumbestand wird durch insgesamt 24 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt. Da noch keine Planunterlagen für den Neubau vorliegen, kann nicht mitgeteilt werden, wie viele der Ersatzbäume auf dem Gelände gepflanzt werden können. Für die Differenz wird eine Ausgleichszahlung nach Satzung erhoben. Finanzielle Auswirkungen in Euro Teilergebnisplan (konsumtiv) Produkt Kontengruppe Ertrag/Aufwand (-) Nr.: Bez.: Nr.: Bez.: keine Teilfinanzplan (investiv) Maßnahme Kontengruppe Einzahlung/Auszahlung (-) Nr.: Bez.: Nr.: Bez.: keine

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