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Gemeinderat: Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 1840/69, Gebäude und Freifläche, Allmannsdorfer Straße 22 mit 370 m² in Konstanz - Nichtausübung des eingetragenen Vorkaufsrechts und ggf. Rangrücktritt
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Konstanz |
| Datum | 2026-07-31 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg befangen ist.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, auf die Ausübung des grundbuchlich gesicherten Vorkaufsrechts bei der aktuellen Veräußerung des Grundstücks Flst. Nr. 1840/49, Gebäude- und Freifläche, Allmannsdorfer Straße 22 mit 370 m² in Konstanz zu verzichten.
Die Verwaltung wird zudem ermächtigt im Antragsfall Rangrücktritt gegenüber vorrangig einzutragenden Grundpfandrechten im Rahmen der gemeinderätlichen Richtlinien zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert