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Gemeinderat: Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 1840/69, Gebäude und Freifläche, Allmannsdorfer Straße 22 mit 370 m² in Konstanz - Nichtausübung des eingetragenen Vorkaufsrechts und ggf. Rangrücktritt

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKonstanz
Datum2026-07-31
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg befangen ist. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, auf die Ausübung des grundbuchlich gesicherten Vorkaufsrechts bei der aktuellen Veräußerung des Grundstücks Flst. Nr. 1840/49, Gebäude- und Freifläche, Allmannsdorfer Straße 22 mit 370 m² in Konstanz zu verzichten. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt im Antragsfall Rangrücktritt gegenüber vorrangig einzutragenden Grundpfandrechten im Rahmen der gemeinderätlichen Richtlinien zu erteilen.

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