Startseite › Wurster Nordseeküste › Antrag

Bebauungsplan Nr. 34 "Nördlich der Strandstraße", Wremen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWurster Nordseeküste
Datum2025-12-11
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Mit der planungsrechtlichen Absicherung des nördlichen Teils der Strandstraße in der Ortschaft Wremen soll erstmals eine städtebauliche Regelung geschaffen werden. Der betroffene Bereich ist derzeit nicht durch einen Bebauungsplan überplant, sodass bislang keine ausreichende planungsrechtliche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben besteht. Die vorhandene Bebauung zeigt überwiegend eine Wohnbebauung mit eingeschossigen Gebäuden. Ziel der Planung ist es, die vorhandene Siedlungsstruktur zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die zukünftige Nutzung des Gebietes gesteuert und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Insbesondere sollen die Maßstäblichkeit der vorhandenen Bebauung berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll mit der erstmaligen planungsrechtlichen Absicherung sichergestellt werden, dass die Entwicklung des Gebietes im Einklang mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde sowie mit den Anforderungen an eine nachhaltige, energieeffiziente und ortsbildgerechte Bauweise erfolgt. Auf diese Weise können künftige Bauvorhaben gezielt gelenkt, Nutzungskonflikte vermieden und die städtebauliche Qualität des Bereichs langfristig gesichert werden. Es wurde bewusst auf die Festsetzungen zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Es wird eine umfassende Bestandsaufnahme des betroffenen Planungsbereiches durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden die bestehenden textlichen Festsetzungen der umliegenden Bebauungspläne geprüft und bewertet. Sämtliche vorhandenen Objekte innerhalb des Geltungsbereiches stehen unter Bestandsschutz. Nach Vorlage der Bestandsaufnahme erfolgt eine erneute Beratung in den politischen Gremien. ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Wurster Nordseeküste beschließt, für den in dem beigefügten Flurkartenauszug dargestellten Bereich den Bebauungsplan Nr. 34 „Nördlich der Strandstraße“, Wremen aufzustellen. Die Karte ist Bestandteil des Beschlusses. Bevor das vorgeschriebene Verfahren nach dem Baugesetzbuch für den Bebauungsplan Nr. 34 „Nördlich der Strandstraße“, Wremen eingeleitet wird, erfolgt eine erneute Beratung in den politischen Gremien. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungskosten auszuschreiben, und nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cuxhaven, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.

Text aus PDF extrahiert