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Bebauungsplan "Alter Ortskern" in Müden (Aller) hier: Aufstellungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Meinersen |
| Datum | 2026-05-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Ortskern“ in Müden (Aller) aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält die Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mühlenweg 60, 29358 Eicklingen.
4. Sollte für (Teil)Flächen des unter 1. beschlossenen Geltungsbereichs eine Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Meinersen notwendig sein, wird die Aufnahme bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Meinersen entsprechend beantragt.
Sachverhalt:
Mit dem Ziel einer Nachverdichtung/ einer geänderten baulichen Nutzung auf dem Areal zwischen dem Bürgerhaus Müden (Aller) und dem Edeka-Markt ist ein Vorhabenträger an die Verwaltung herangetreten. Mithin soll das Baurecht für Nutzungen des Gemeingebrauchs geschaffen werden.
Dazu ist u.a. die Nähe zur Aller (hier: FFH- bzw. Naturschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet) als auch zum Denkmal-Ensemble rund um die Straße „An der Kirche“ fachlich zu untersuchen.
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen weist für das Areal Wohnbau- bzw. Sonderbaufläche aus. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass eine „Anpassung“ des Flächennutzungsplans notwendig ist, wird eine solche bei der Samtgemeinde Meinersen entsprechend beantragt.
Der Vorhabenträger hat die Übernahme aller aus dem Planverfahren entstehenden Kosten erklärt.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
NEIN
Beteiligung des Seniorenbeirates:
NEIN
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