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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-02-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat hat gem. §§ 95 und 96 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan zu erlassen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen wurde allen Ratsmitgliedern am 23.01.26 zugeleitet.
Während der nach § 97 Absatz 1 GemO vorgeschriebenen Offenlage des Entwurfs sind keine / folgende Vorschläge zum Haushalt eingegangen:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage war die Offenlagefrist noch nicht abgelaufen.
Beschlussvorschlag:
Evtl. muss ein Beschluss über die während der Offenlage eingegangenen Vorschläge gefasst werden. Ansonsten:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung in der vorliegenden Fassung. Der beschlossene Entwurf weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von -112.030 € aus. Im Finanzhaushalt wird mit einem Finanzmittelfehlbetrag (Position F34) von -167.797 € gerechnet. Die Aufnahme von Investitionskrediten ist in Höhe von 46.746 € vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert