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Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB für die Grundstücke Gemarkung Steineroth, Flur 3, Flurstück 4 und Flur 5, Flurstück 197/9 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-02-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Steineroth hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich der Weiherstraße, einzuleiten.
Nachdem der Fachbeitrag Naturschutz durch das Büro Schmidt Freiraumplanung erstellt wurde, ist der Satzungsentwurf mit den entsprechenden Textfestsetzungen fertiggestellt worden. Der Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann nach Anerkennung des Satzungsentwurfes erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Steineroth erkennt den Satzungsentwurf mit den Textfestsetzungen an und beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert