Startseite › Verbandsgemeinde Betzdorf › Antrag

Widmung der Straße "Zum Seifer Wald" in Molzhain

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Betzdorf
Datum2026-02-25
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Sachverhalt und Rechtslage: Zum rechtlichen Nachweis der Öffentlichkeit der Straße ist diese gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz zu widmen. Es wird um Beachtung möglicherweise vorliegender Ausschließungsgründe nach § 22 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) bezüglich der anliegenden Grundstücke gebeten. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Molzhain beschließt, dass die in dem anliegenden Lageplan gekennzeichnete Verkehrsanlage „Zum Seifer Wald“ bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Molzhain Flur 2 Flurstück 171/1, 171/3 (teilweise), gemäß § 36 in Verbindung mit § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung, als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto . Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto . Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto . Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand): keine Umsatzsteuerpflicht ( Prozent) Körperschaftssteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht

Text aus PDF extrahiert