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Widmung der Straße "Vor dem Hölzchen" in Molzhain
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-02-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Zum rechtlichen Nachweis der Öffentlichkeit der Straße ist diese gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz zu widmen. Es wird um Beachtung möglicherweise vorliegender Ausschließungsgründe nach § 22 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) bezüglich der anliegenden Grundstücke gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Molzhain beschließt, dass die in dem anliegenden Lageplan gekennzeichnete Verkehrsanlage „Vor dem Hölzchen“ bestehend aus den Grundstücken
Gemarkung Molzhain
Flur 2
Flurstück 129/39 (teilweise), 132/17, 180/3 (teilweise),
gemäß § 36 in Verbindung mit § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung, als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert