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Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Alt. i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 7.4.2026 bis zum 7.5.2026 durchgeführt.
Mit Schreiben vom 1.4.2026 sind darüber hinaus die Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, zur 2. Bebauungsplanänderungsentwurf gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 7.5.2026 Stellung zu nehmen.
Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Zwischenzeit ausgewertet, in der Anlage „Behandlung von Einzelstellungnahmen“ entsprechend abgebildet und mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung bewertet.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Malberg fasst zu den einzelnen Verfahrensäußerungen jeweils die in der Anlage „Behandlung von Einzelstellungnahmen“ vorgeschlagenen Abwägungsentscheidungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
X
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
x
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert