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Dorferneuerung: Antrag der Ortsgemeinde Kausen auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-03-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Im Zeitraum von April 2024 bis Mai 2025 wurde in der Ortsgemeinde Kausen eine Dorferneuerung unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft durchgeführt. Die im Rahmen dieser Moderation gewonnenen Ergebnisse und Anregungen aus den verschiedenen thematischen Workshops wurden maßgeblich in die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes integriert.
Mit Schreiben vom 19.12.2025 hat die Ortsgemeinde Kausen die Genehmigung der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes erhalten.
Für Ortsgemeinden, deren Dorferneuerungskonzept bzw. dessen Fortschreibung nicht älter als fünf Jahre alt ist, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt zu stellen. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. Die Förderung erstreckt sich auf einen Zeitraum von acht Jahren.
Als Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde besteht der Vorteil darin, dass Vorhaben vorrangig gefördert werden. Darüber hinaus werden Planungs- und Beratungsleistungen für private Bauherren mit 90 % (maximal 8.000 €) gefördert.
Ein Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt ist bis zum 01.07. eines Jahres über die Dorferneuerungsbeauftragen (Kreisverwaltung) der ADD vorzulegen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag mit Hilfe eines Planungsbüros zu erarbeiten. Vom Ortsgemeinderat sind Maßnahmen aus dem neuen Dorferneuerungskonzept zu nennen, welche in den kommenden acht Jahren (Bewilligungszeitraum Schwerpunktgemeinde) umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen sollen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Kausen beschließt, einen Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt zu stellen und beauftragt die Verwaltung bzw. ein Planungsbüro, die notwendigen Unterlagen über die Kreisverwaltung der ADD vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert