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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Steinkirchen sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Gemeindedirektors

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lühe
Datum2026-02-25
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: In der Zeit vom 09.12.2025 bis 15.12.2025 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Steinkirchen die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt. Der Rat hat mit Beschluss vom 18.06.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 24.224,12 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2021 schließt mit -1,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresüberschuss von 24.223,12 €. Darstellung des Jahresergebnisses: Fehlbetrag aus Vorjahren: -1.816.014,36 € Überschuss 2021 24.223,12 € Jahresergebnis 2021 -1.791.791,24 € Das Jahresergebnis wird in das Jahr 2022 übertragen. Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Steinkirchen vorgeschlagen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2021 anzunehmen und dem Gemeindedirektor Entlastung zu erteilen. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat a) den Jahresabschluss 2021 anzunehmen b) dem Gemeindedirektor für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

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