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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Steinkirchen sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Gemeindedirektors
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-02-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Zeit vom 09.12.2025 bis 15.12.2025 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Steinkirchen die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt.
Der Rat hat mit Beschluss vom 18.06.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 24.224,12 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2021 schließt mit -1,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresüberschuss von 24.223,12 €.
Darstellung des Jahresergebnisses:
Fehlbetrag aus Vorjahren: -1.816.014,36 €
Überschuss 2021 24.223,12 €
Jahresergebnis 2021 -1.791.791,24 €
Das Jahresergebnis wird in das Jahr 2022 übertragen.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Steinkirchen vorgeschlagen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2021 anzunehmen und dem Gemeindedirektor Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat
a) den Jahresabschluss 2021 anzunehmen
b) dem Gemeindedirektor für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert