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Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftsanlage - Zur Schöne Fernsicht
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-02-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Bei der Verwaltung wurde mehrfach angefragt, ob die Veranda für Veranstaltungen, wie Trauerfeiern, genutzt werden könnte. Seitens der Verwaltung wurde dies bisher abgelehnt, da die Küche und der Tresen in der Gastronomie zur freien Verfügung stehen würden.
Die Verwaltung steht dem weiterhin kritisch gegenüber, möchte die Anfrage allerdings zur Entscheidung an den Rat übergeben.
Die Verwaltung empfiehlt bei einer Freigabe des Raumes, die Nutzungsgebühren dem der Tagungsräume I und II gleichzustellen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Gemeinde Mittelnkirchen im § 1 Abs. 6 ihrer Satzung zur Benutzung des Bürgerhauses die Nutzung des Bürgerhauses durch Parteien oder politische Gruppen untersagt hat. Auch die Gemeinde Steinkirchen hat ihren § 1 Abs. 6 ihrer Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshaues abgeändert, so dass das Dorfgemeinschaftshaus den Ortsgruppen und Verbänden von politischen Parteien oder Wählervereinigungen, die ihren Sitz in der Samtgemeinde Lühe haben, oder die Abgeordnete für den Rat der Gemeinde Steinkirchen stellen, für interne Veranstaltung zur Verfügung steht. Für öffentliche Veranstaltungen steht das Dorfgemeinschaftshaus den in Satz 1 genannten Nutzerkreis nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Grünendeich beschließt, die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftsanlage Zur Schöne Fernsicht nicht anzupassen.
Text aus PDF extrahiert