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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Grünendeich sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung der Gemeindedirektorin

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lühe
Datum2026-02-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: In der Zeit vom 25.11.2025 bis 17.12.2025 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Grünendeich die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt. Der Rat hat mit Beschluss vom 16.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zu Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 97.747,04 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2021 schließt mit -22.172,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlüberschuss von 75.575,04 €. Darstellung des Jahresergebnisses: Fehlbetrag aus Vorjahren: -942.190,02 € Überschuss 2021 75.575,04 € Jahresergebnis 2021 -866.614,98 € Das Jahresergebnis wird in das Jahr 2022 übertragen. Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Grünendeich vorgeschlagen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2021 anzunehmen und der Gemeindedirektorin Entlastung zu erteilen. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat a) den Jahresabschluss 2021 anzunehmen b) der Gemeindedirektorin für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

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