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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Grünendeich sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung der Gemeindedirektorin
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-02-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Zeit vom 25.11.2025 bis 17.12.2025 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Grünendeich die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt.
Der Rat hat mit Beschluss vom 16.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zu Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 97.747,04 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2021 schließt mit -22.172,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlüberschuss von 75.575,04 €.
Darstellung des Jahresergebnisses:
Fehlbetrag aus Vorjahren: -942.190,02 €
Überschuss 2021 75.575,04 €
Jahresergebnis 2021 -866.614,98 €
Das Jahresergebnis wird in das Jahr 2022 übertragen.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Grünendeich vorgeschlagen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2021 anzunehmen und der Gemeindedirektorin Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat
a) den Jahresabschluss 2021 anzunehmen
b) der Gemeindedirektorin für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert