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Kommunal- und Direktwahlen in Niedersachsen am 13.09.2026 Berufung der Wahlleitung - Mittelnkirchen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-02-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die niedersächsische Landesregierung hat den Termin für die Kommunalwahl auf den 13. September 2026 festgelegt.
Gem. § 9, Abs. 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Gemeindedirektorin oder der Gemeindedirektor nach § 106 NKomVG kraft Gesetzes. Der Rat kann jedoch gem. § 9, Abs. 3 NKWG Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Samtgemeinde oder andere Wahlberechtigte ihres Wahlgebietes in die Wahlleitung (auch als Stellvertretung) berufen. Bedienstete der Samtgemeinde können auch dann berufen werden, wenn sie nicht im Wahlgebiet wohnen.
Aus Vereinfachungsgründen ist es sinnvoll, die Wahlleitung zu zentralisieren, so dass für die Mitgliedsgemeinden als auch die Samtgemeinde eine einheitliche Wahlleitung besteht.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, Herrn Dirk Grusdas in das Amt des Gemeindewahlleiters und Frau Petra Brandt als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Mittelnkirchen zu berufen.
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