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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Neuenkirchen sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung der Gemeindedirektorin
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-05-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade die Jahresabschlussprüfung der Gemeinde Neuenkirchen mit Unterbrechung vom 24.02.2026 bis 08.04.2026 durchgeführt.
Der Rat hat mit Beschluss vom 15.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 112.152,84 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2022 schließt mit 0,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlbetrag von 112.152,84 €.
Darstellung des Jahresergebnisses:
Fehlbetrag aus Vorjahren: 134.926,72 €
Fehlbetrag 2022 112.152,84 €
Jahresergebnis 2022 -247.079,56 €
Das Jahresergebnis 2022 wird in das Jahr 2023 übertragen.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Neuenkirchen vorgeschlagen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2022 anzunehmen und der Gemeindedirektorin Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat
a) den Jahresabschluss 2022 anzunehmen
b) der Gemeindedirektorin für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert