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Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2025-12-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 12.09.2025 bis zum 15.10.2025 stattgefunden.
Mit Schreiben vom 04.09.2025 sind die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden, zur Bebauungsplanänderung bis zum 15.10.2025 Stellung zu nehmen.
Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Zwischenzeit ausgewertet und in der beigefügten Anlage „Behandlung von Einzelstellungnahmen“ entsprechend abgebildet und mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung bewertet.
Bei der Beratung und Beschlussfassung sind Ausschließungsgründe gem. §22 GemO zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Fensdorf fasst zu den einzelnen Verfahrensäußerungen jeweils die in der Anlage vorgeschlagene Abwägungsentscheidung.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert