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Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie die Bestandteile und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lachendorf
Datum2025-12-01
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Haushaltssatzung der Gemeinde Eldingen für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Eldingen in der Sitzung am 01.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 3.003.800 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.003.800 € 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 € 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.502.100 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.771.300 € 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 130.000 € 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 130.000 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 24.300 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 130.000 € festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt: 1 Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 v.H. 2 Gewerbesteuer 390 v.H. Lachendorf, den 02.12.2025 Gemeinde Eldingen Bremer Gemeindedirektor Sachverhalt: Der Haushaltsplan 2026 ist im Entwurf erstellt worden.

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