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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Grebshorn" a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über den Planentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht c) Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lachendorf |
| Datum | 2025-12-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Anregungen so zu behandeln, wie vom Planer und der Verwaltung in der Abwägung vorgeschlagen.
Der Rat beschließt den Planentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht.
Der Rat beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Eldingen hatte die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Grebshorn“ sowie die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sind Hinweise und Anregungen vorgebracht worden. Diese sind in der Abwägungstabelle aufgeführt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Zwischenzeitlich beabsichtigt der Vorhabenträger im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Errichtung eines Batteriespeichers. Dieser wurde in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen.
Die öffentliche Auslegung kann nun durchgeführt werden. Relevante Inhalte des zweiten Entwurfs zur Neuaufstellung des RROPs werden noch vor der öffentlichen Auslegung eingearbeitet, sobald dieser beschlossen wurde. Zudem werden vor der förmlichen Beteiligung die CEF-Maßnahmen für die Feldlerche konkretisiert.
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