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Bebauungsplan "Nachnutzung Eisenbahnstrecke in der Kernsiedlung Elkenroths" hier: Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, Behörde und Nachbargemeinden hat in der Zeit vom 21.07.2023 bis zum 25.08.2023 stattgefunden. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Elkenroth hat in seiner Sitzung am 2.10.2024 zu den einzelnen Verfahrensäußerungen eine Abwägungsentscheidung getroffen.
Aufgrund der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen waren Anpassungen am Planentwurf vorzunehmen. Darüber hinaus wurde der Planentwurf um den Geltungsbereich für den Ersatzneubau der bestehenden Friedhofshalle modifiziert. In der Zwischenzeit konnte zudem der Fachbeitrag Artenschutz (saP), die FFH-Vorprüfung für die Natura 2000-Gebiete DE-5212-302 „Sieg“ und DE-5312-401 „Westerwald“ und der Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz erstellt werden.
Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes „Nachnutzung der Eisenbahnstrecke in der Kernsiedlung Elkenroths“ der Ortsgemeinde Elkenroth ist als Anlage zu dieser Beschlusvorlage beigefügt. Die förmliche Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteilgung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB kann nach Anerkennung der Planung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Elkenroth billigt den vorliegenden und in der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes „Nachnutzung Eisenbahnstrecke in der Kernsieldung Elkenroths“.
Darüber hinaus beschließt der Ortsgemeinderat die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens einem Monat. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist, der Ort der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Ferner soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die eingehenden Stellungnahmen aus den o.a. Beteiligungen sind dem Ortsgemeinderat
anschließend zur Abwägungsentscheidung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert