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Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2025-06-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 95 ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) für jedes Jahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, zu erlassen.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2025/2026 wurde allen Ratsmitgliedern am 15.05.2025 zugeleitet.
Während der Offenlage wurden keine Vorschläge eingereicht.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Elben beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2025/2026 in der vorgelegten Form.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert