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Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Betzdorf
Datum2025-06-12
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt und Rechtslage: Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 95 ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) für jedes Jahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2025/2026 wurde allen Ratsmitgliedern am 15.05.2025 zugeleitet. Während der Offenlage wurden keine Vorschläge eingereicht. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Elben beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2025/2026 in der vorgelegten Form. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto . Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto . Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto . Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand): keine Umsatzsteuerpflicht ( Prozent) Körperschaftssteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht

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