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Schwimmverein Dickendorf 1931 e.V., hier: Bewerbung zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten 2026 Schwimmbäder"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2026 Programmmittel in Höhe von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sporstätten“ bereitgestellt (SKS Schwimmbäder).
Das Freibad in Dickendorf wird, seit seiner Errichtung 1931, ehrenamlitch durch den Schwimmverein Dickendorf 1931 e.V. betrieben und wurde fortlaufend modernisiert und erweitert. Die letzte größere Investition erfolgte 2013 mit der Erneuerung der Technik sowie der Ergänzung einer einseitigen Schwallrinne.
Aufgrund der Altersstruktur der Beckenfolie des Hauptbeckens und der darunter nicht mehr standfesten Betonwanne im Schwimmer-Bereich müssen Untergrund und Folie inkl. Beckenumrandung erneutert werden. Die Investitonskosten werden mit 1.230.000,- Euro prognostiziert.
Der Schwimmverein Dickendorf e.V. möchte sich zur Finanzierung dieser Investition um eine Zuwendung in Höhe von 45 % aus dem Programm SKS Schwimmbäder bewerben.
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger des Programms sind ausschließlich Städte und Gemeinden, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet, auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter (insbesondere Vereinseigentum) befindet. Hier tritt demnach die Ortsgemeinde Dickendorf als Antragstellerin und Zuwendungsemfängerin auf und wird durch die Förderrichtlinie dazu ermächtigt die Zuwendung an den Eigentümer des Freibades „Schwimmverein Dickendorf 1931 e.V.“, nach Maßgabe der VV Nr. 12 zu § 44 BHO, weiterzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt das Zuwendungsverfahren zum Projekt „Sanierung Freibad Dickendorf“ als Antragstellerin für den Schwimmverein Dickendorf 1931 e.V. durchzuführen. Die Finanzierung der Eigenmittel in Höhe von 676.500,- Euro (55%) ist nach Projektauswahl zwischen dem Schwimmverein und den Kommunen, auf deren Gebiet sich das Schwimmbad befindet, zu verhandeln. Die Verbandgsemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain wird beauftragt das Interessenbekundungsverfahren sowie ggfls. das Antragsverfahren zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2026 – Schwimmbäder“ umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Siehe Beschlussvorschlag
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
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