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Annahme von Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-04-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Ortsgemeinderat über die Annahme von Zuwendungen zugunsten der Ortsgemeinde Wallmenroth zu entscheiden.
Der Bürger- und Heimatverein Wallmenroth hat der Ortsgemeinde eine Zuwendung in Höhe von 5.184,75 EUR geleistet.
Die Zuwendung soll für die Heimatpflege (Sanierung Glockenturm) verwendet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die o.g. Zuwendung anzunehmen und zweckgebunden zu verwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert