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Annahme von Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Betzdorf
Datum2026-04-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt und Rechtslage: Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Ortsgemeinderat über die Annahme von Zuwendungen zugunsten der Ortsgemeinde Wallmenroth zu entscheiden. Der Bürger- und Heimatverein Wallmenroth hat der Ortsgemeinde eine Zuwendung in Höhe von 5.184,75 EUR geleistet. Die Zuwendung soll für die Heimatpflege (Sanierung Glockenturm) verwendet werden. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt, die o.g. Zuwendung anzunehmen und zweckgebunden zu verwenden. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto . Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto . Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto . Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand): keine Umsatzsteuerpflicht ( Prozent) Körperschaftssteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht

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