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Bauprogramm für den Ausbau der Dasbergstraße und der Tiergartenstraße

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Betzdorf
Datum2026-04-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt und Rechtslage: Die Ortsgemeinde Wallmenroth plant den Ausbau der Dasbergstraße (Tiergartenstraße bis etwa 20 m zur Ache der B 62) und einen Teilbereich der Tiergartenstraße (Friedhofstraße bis Fußweg zur Bogenstraße, Flurstück 713/2). Im Zuge der Maßnahme sollen die vorhandenen Bushaltestellten barrierefrei ausgebaut werden. Die Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain planen den Neubau eines Kanaltrennsystems und einer Wasserleitung. Die Bauausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2026 / 2027 vorgesehen. Da bereits in wesentlichen Teilbereichen des Straßenverlaufes Einfriedungen der Anliegergrundstücke vorhanden sind, soll zur Vermeidung großzügiger Angleichungen und Einfriedungserneuerungen durch die Anlieger der Straßenquerschnitt größtenteils in den topographischen Grenzen verbleiben. Durch die Lage in bebautem Gebiet und die damit verbundene hohe Anzahl an Zwangspunkten insbesondere durch die seitliche vorhandene Topographie bestehen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die vorhandene Trassierung in Lage und Höhe zu verändern. Um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen muss allerdings in einigen Bereichen Grunderwerb (bzw. ein Grundstückstausch mit der Gemeinde) getätigt werden. Hierfür wurde bereits Kontakt mit den Anliegern aufgenommen. Die Trassierung der Dasberg- und Tiergartenstraße erfolgt in Lage und Höhe auf Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Für die Baumaßnahme wird auf Grundlage der Ausführungsplanung des Ingenieurbüros von Weschpfennig von 11/2025 zum Ausbau der Verkehrsanlagen Dasbergstraße (Tiergartenstraße bis etwa 20 m zur Ache der B 62) und des Teilstücks der Tiergartenstraße (Friedhofstraße bis Fußweg zur Bogenstraße, Flurstück 713/2) folgendes Bauprogramm festgelegt: 1. Bauprogramm Teilstück „Tiergartenstraße“ Die Herstellung der Ausbaustraße „Tiergartenstraße“ erfolgt in bituminöser Bauweise, mit einer 14 cm dicken Tragschicht und einer 4 cm dicken Deckschicht. An diese wird zusätzlich ein einseitiger, befahrbarer Multifunktionsstreifen in Pflasterbauweise (12 cm Ankerverbundpflaster) und einer Breite von ca. 2,00 m hergestellt. Die beiden Flächen werden durch eine einzeilige Rinne 16/24 getrennt. Die Verkehrsanlage wird beidseitig entlang der Grundstücke mit einem Rundbordstein 15/22 eingefasst. Im Zuge der Maßnahme werden die zwei vorhandenen Bushaltestellten barrierefrei ausgebau. Zusätzlich sollen an der Bushaltestelle Tiergartenstraße, Ecke Dasbergstraße drei Parkplätze für Pkws hergestellt werden. Die Entwässerung des Oberflächenwassers ist im Pultprofil (Einseitneigung 2,5%) geplant. Das Oberflächenwasser wird über Regeneinläufe dem von den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain neu zu verlegenden Mischwasserkanal zugeleitet. Für die Nutzung des Mischwasserkanals der VG-Werke ist der Investitionskostenanteil der Verbandsgemeindewerke zu tragen. Die Tiergartenstraße wird im Zweirichtungsverkehr in einer Breite von ca. 6,50 Meter zwischen den seitlichen Bordsteinen geplant. Nach RASt 06, Bild 17 ist dies ausreichend für den Begegnungsfall Lkw/Lkw. Die Gesamtstärke des Straßenoberbaus nach Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) beträgt 65 cm. Als innerörtliche Straße ist entlang der Verkehrsanlagen eine Straßenbeleuchtung erforderlich. Die bestehenden Leuchten sollen im Rahmen der Straßenbaumaßnahme demontiert werden und durch neue Leuchtstellen mit LED-Beleuchtung und Erdverkabelung ersetzt werden. Das Straßenausbauprogramm beinhaltet auch die Kosten für Straßenplanung, den Investitionskostenanteil der VG Werke zur Nutzung des Mischwasserkanals für die Oberflächenentwässerung, die Beleuchtung, die Grunderwerbskosten sowie die Vermessung und die Schlussvermessung zur Wiederherstellung der Grenzpunkte der erf. Flurstücke. Für die anfallenden Investitionskosten des Ausbaus der Verkehrsanlagen sind Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V. mit der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde zu erheben. 2. Bauprogramm „Dasbergstraße“ Die Planung des Siegtalradweges sieht eine ca. 20 m lange Angleichung im Bereich der Ein-mündung der Dasbergstraße in die B 62 in der Ortsgemeinde Wallmenroth vor. Geplant ist, das Straßenniveau der Bundesstraße durch eine Änderung des Quergefälles im Einmün-dungsbereich der Dasbergstraße anzuheben. Dadurch werden Angleichungsarbeiten auf einer Länge von etwa 20 m, gemessen von der Achse der B 62, in der Dasbergstraße erforderlich. Aufgrund der vorgesehenen Angleichungsarbeiten in der Dasbergstraße beim Radwegebau ist ein Ausbau dieses Teilstücks im Zuge der anstehenden Baumaßnahme der Gemeinde nicht sinnvoll, da die Flächen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen und erneut hergestellt werden müssten. Mit der Herstellung des Siegtalradweges ist kurzfristig nicht zu rechnen, die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde seht im Frühjahr 2026 an. Sofern sich keine Änderungen ergeben, erfolgt anschließend die Ausführungsplanung sowie der Grunderwerb. Die Ortsgemeinde wird den Ausbau der Dasbergstraße daher nur bis zum Bauende der Siegtalradwegeplanung vornehmen. Bei Herstellung des Siegtalradweges werden die Angleichungsarbeiten in der Dasbergstraße vom Baulastträger des Radweges ausgeführt, der auch die hierfür entstehenden Kosten trägt. Die Herstellung der Ausbaustraße „Dasbergstraße“ erfolgt in bituminöser Bauweise, mit einer 14 cm dicken Tragschicht und einer 4 cm dicken Deckschicht. An diese wird zusätzlich ein einseitiger, befahrbarer Multifunktionsstreifen in Pflasterbauweise (12 cm Ankerverbundpflaster) und einer Breite von ca. 2,00 m hergestellt. Die beiden Flächen werden durch eine einzeilige Rinne 16/24 getrennt. Die Verkehrsanlage wird beidseitig entlang der Grundstücke mit einem Rundbordstein 15/22 eingefasst. Die Entwässerung des Oberflächenwassers ist im Pultprofil (Einseitneigung 2,5%) geplant. Das Oberflächenwasser wird über Regeneinläufe dem von den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain neu zu verlegenden Mischwasserkanal zugeleitet. Für die Nutzung des Mischwasserkanals der VG-Werke ist der Investitionskostenanteil der Verbandsgemeindewerke zu tragen. Die Dasbergstraße wird im Zweirichtungsverkehr in einer Breite von ca. 6,50 Meter zwischen den seitlichen Bordsteinen geplant. Nach RASt 06, Bild 17 ist dies ausreichend für den Begegnungsfall Lkw/Lkw. Die Gesamtstärke des Straßenoberbaus nach Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) beträgt 65 cm. Als innerörtliche Straße ist entlang der Verkehrsanlagen eine Straßenbeleuchtung erforderlich. Die bestehenden Leuchten sollen im Rahmen der Straßenbaumaßnahme demontiert werden und durch neue Leuchtstellen mit LED-Beleuchtung und Erdverkabelung ersetzt werden. Das Straßenausbauprogramm beinhaltet auch die Kosten für Straßenplanung, den Investiti-onskostenanteil der VG Werke zur Nutzung des Mischwasserkanals für die Oberflächenent-wässerung, die Beleuchtung, die Grunderwerbskosten sowie die Vermessung und die Schlussvermessung zur Wiederherstellung der Grenzpunkte der erf. Flurstücke. Für die anfallenden Investitionskosten des Ausbaus der Verkehrsanlagen sind Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V. mit der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde zu erheben. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt das im Sachverhalt dargelegte Bauprogramm zum Ausbau der Verkehrsanlagen Dasbergstraße und Teilstück Tiergartenstraße auf Grundlage der Ausführungsplanung des Ingenieurbüros von Weschpfennig von 11/2025 Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto . Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto . Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto . Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand): keine Umsatzsteuerpflicht ( Prozent) Körperschaftssteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht

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