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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Betzdorf
Datum2026-04-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt und Rechtslage: Der Ortsgemeinderat hat gem. § 95 und 96 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist dabei Bestandteil der Haushaltssatzung. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.04.2026 vorberaten. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2026 einschließlich des dazugehörigen Haushaltsplanes. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2026 Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto . Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto . Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto . Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand): keine Umsatzsteuerpflicht ( Prozent) Körperschaftssteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht

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