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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-04-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat hat gem. § 95 und 96 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist dabei Bestandteil der Haushaltssatzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.04.2026 vorberaten.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2026 einschließlich des dazugehörigen Haushaltsplanes.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2026
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert