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Fusion der Löscheinheiten Grünebach und Alsdorf
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-05-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde eine Begehung mit dem beauftragten Fachbüro an allen Feuerwehrstandorten der Verbandsgemeinde durchgeführt. Aus diesem Anlass wurden auch Gespräche mit den jeweiligen Einheitsführern geführt.
Auch an den Standorten Alsdorf und Grünebach wurden entsprechende Mängel festgestellt. Diese können z. T. nur durch bauliche Maßnahmen abgemildert bzw. behoben werden. Am Standort Alsdorf bestehen keine Flächen zur räumlichen Verbesserung (Platzmangel), die einen Neu- oder Umbau ermöglichen könnten. Dieser Sachstand trifft in Teilen auch noch auf den Standort Grünebach zu.
Da die Einheit Alsdorf auch seit geraumer Zeit mit Personalknappheit kämpft, insbesondere in Zeiten des Tagalarmes, wurde seitens der Einheitsführer Alsdorf und Grünebach signalisiert, dass aufgrund der räumlichen Nähe ein gemeinsamer neuer Standort und ein Zusammenschluss favorisiert wird.
Gespräche mit den beteiligten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden verliefen bezüglich des Zusammenschlusses positiv. Zwischenzeitlich wurde sogar mit großer Mehrheit bereits eine gemeinsame Wehrführung für die fusionierte Einheit gewählt.
Perspektivisch ist eine räumliche Zusammenlegung am Standort Grünebach geplant, da nur dort bauliche Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind.
Durch die Zusammenlegung geht eine neue, gestärkte Einheit hervor, die künftig auch in andere Aufgaben der Verbandsgemeindefeuerwehr eingebunden werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Zusammenlegung der Löscheinheiten Alsdorf und Grünebach zur Einheit „Alsdorf-Grünebach“ zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert