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Hundesteuersatzung: Neufassung zum 01.04.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Jesteburg |
| Datum | 2026-03-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Harmstorf wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 24.11.2025 zum 01.01.2026 neu gefasst. Ziel war eine textlich einheitliche Satzungsregelung für alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde. In der Gemeinde Jesteburg wurde erst im Laufe der Beratungen der folgende Text in § 5 nach Buchstabe b) ergänzt.
Hierbei wurden weitere Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung beschrieben, die nun samtgemeindeweit eingeführt werden sollen:
c) Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden,
d) Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl,
e) Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Zahl,
f) Sanitäts- und Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden,
g) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Im Einzelfall kann die Gemeinde die Steuer ganz oder teilweise erlassen, wenn die Einziehung nach den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellen würde.
Zur besseren Lesbarkeit wurde die Satzung erneut neu gefasst, die Änderungen sind im beigefügten Satzungsentwurf in roter Schrift erkennbar.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Harmstorf beschließt die Hundesteuersatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Text aus PDF extrahiert