Startseite › Samtgemeinde Jesteburg › Antrag

Vorläufiger Jahresabschluss 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Jesteburg
Datum2026-03-16
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Sachverhalt: Der Jahresabschluss ist gemäß § 129 NKomVG innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Bürgermeister festzustellen. Die Kommunalaufsicht soll den Jahresabschluss zeitnah prüfen. Dem Gemeinderat ist der Prüfbericht der Kommunalaufsicht mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters unverzüglich zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Beschlussfassung des Gemeinderates über den Jahresabschluss mit Entlastung des Bürgermeisters sollte bis zum Ende des Folgejahres erfolgen. Zuletzt wurden die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2019 und 2020 geprüft. Der beigefügte Entwurf des Rechenschaftsberichts 2025 beschreibt den aktuellen Buchungsstand der Ergebnis- und Finanzrechnung und wird vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis genommen. Es sind nur noch geringfügige Bilanzbuchungen vorzunehmen. Der Jahresabschluss sollte fristgerecht bis zum 31.03. festgestellt werden können. Auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses wurden die Übersichten zur mittelfristigen Entwicklung der Ergebnisrücklage und der Liquidität aktualisiert. Während die Ergebnisrücklage weiterhin eine gute Grundlage für die zukünftige Haushaltsplanung bildet, wird die Liquiditätsreserve zum Ende des Jahres 2026 aufgebraucht sein. Es wird dann ein Liquiditätskredit erforderlich, um die laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. Der Samtgemeinderat hat trotz der vorgetragenen Bedenken der Gemeinden Bendestorf und Harmstorf am 26.02.2026 beschlossen, die Samtgemeindeumlage um 2 % Punkte auf 32 % zu erhöhen. Diese Erhöhung belastet den Harmstorfer Haushalt im Jahr 2026 gegenüber der Planung um 55.000 € und ab 2027 auf Grund der deutlich gesunkenen Steuerkraft fortlaufend um etwa 35.000 € pro Jahr. Nach Eingang des Bescheids für die Samtgemeindeumlage 2026 haben die Gemeinden die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Beschlussvorschlag: Der vorläufige Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2025 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Widerspruchsbegründung gegen den Bescheid zur Festlegung der Samtgemeindeumlage 2026 vorzubereiten.

Text aus PDF extrahiert