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Annahme von Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Betzdorf
Datum2026-05-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt und Rechtslage: Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Zuwendungen zugunsten der Verbandsgemeinde zu entscheiden. Folgende Zuwendungen sind eingegangen 300,00 EUR von der Sparkasse Westerwald-Sieg, 56470 Bad Marienberg Verwendungszweck: Bücherei Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt, die o. g. Zuwendung zweckgebunden zu verwenden. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto . Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto . Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto . Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand): keine Umsatzsteuerpflicht ( Prozent) Körperschaftssteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht

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