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Annahme von Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Betzdorf |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt und Rechtslage:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Zuwendungen zugunsten der Verbandsgemeinde zu entscheiden.
Folgende Zuwendungen sind eingegangen
300,00 EUR von der Sparkasse Westerwald-Sieg, 56470 Bad Marienberg
Verwendungszweck: Bücherei
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die o. g. Zuwendung zweckgebunden zu verwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
keine
Haushaltsmittel vorhanden bei Produktkonto .
Haushaltsmittel nicht / teilweise vorhanden
Deckung durch Mehreinnahmen bei Produktkonto .
Deckung durch Minderausgaben bei Produktkonto .
Steuerrechtliche Auswirkungen (nach derzeitigem Rechtsstand):
keine
Umsatzsteuerpflicht ( Prozent)
Körperschaftssteuerpflicht
Gewerbesteuerpflicht
Text aus PDF extrahiert