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Jahresabschluss 2023 a) Beschluss über den Jahresabschluss 2023 b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 c) Zuführung des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zur Überschussrücklage in Höhe von insgesamt 1.630.879,76 €.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTwistringen
Datum2025-12-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Der Jahresabschluss 2023 wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz am 20.12.2024 zur Prüfung und den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis übersandt. Die Prüfung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.06.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 schließt mit folgender Feststellung: „Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Twistringen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss 2023 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.“ Der Prüfbericht sowie der Jahresabschluss 2023 sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG a) den Jahresabschluss 2023 b) die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 c) die Zuführung des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zur Überschussrücklage in Höhe von insgesamt 1.630.879,76 €. Voreinschätzung zur Klimarelevanz: Hat der Beschluss eine Klimarelevanz? (wenn ja, siehe Sachverhalt) Ja Nein X Finanzielle Auswirkungen: Direkte finanzielle Auswirkungen: Einnahmen Ausgaben 0,00 0,00 Ja Nein Sind die direkten Kosten in voller Höhe im Haushalt veranschlagt? (Evtl. Erläuterungen siehe Sachverhalt)

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