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Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026; Festsetzung des Investitionsprogramms 2026-2029

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeTwistringen
Datum2025-12-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Gemäß § 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Beschluss der Haushaltssatzung sowie des Investitionsprogrammes obliegt nach vorheriger Beratung in den Ausschüssen und Ortsräten gemäß § 58 (1) Nr. 9 dem Rat. In den Vorberatungen wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Es wurden seitens der Verwaltung lediglich die Zahlungen aus dem Finanzzausgleich aktualisiert. Der darauf basierende Entwurf der Ergebnisrechnung 2026 schließt mit einem Defizit in Höhe von -763.100 € ab. Das Defizit kann über die vorhandene Überschussrücklage in Höhe von ca. 20.000.000 € (incl. des geschätzten Jahresergebnisses 2025) ausgeglichen werden. Die mittelfristige Planung bis 2029 weist wieder positive Jahresergebnisse aus. Die aus der Ergebnisrechnung abgeleiteten Zahlungsströme in der Finanzrechnung 2026 weisen ein positives Saldo aus der laufenden Verwaltungsstätigkeit aus. Dieser Saldo reicht jedoch nicht aus um die Tilgungen sowie das Investitionsprogramm 2026 in Höhe von netto 9.077.600 € zu finanzieren. Hierfür ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.845.000 € eingeplant. Die Differenz kann über die vorhadene Liquidität gedeckt werden. Die Summe der Stellen im Stellenplan wurde nicht verändert. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung 2026 sowie der Haushaltsplan mit Stellenplan und Investitionsprogramm für das 2026-2029 werden beschlossen.

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