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Bebauungsplan Nr.6 Bioenergie Wehlener Weg,Wesel
Angenommen7 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Hanstedt |
| Datum | 2025-12-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Gemeinde Undeloh
Bebauungsplan Nr. 6 „Bioenergie Wehlener Weg, Wesel“
Sachverhalt:
Die Planung betrifft Flächen nördlich des Wehlener Weges in der Ortschaft Wesel (s. anliegende Übersicht), in einer Größe von ca. 6,5 ha. Betroffen sind die Flurstücke 14/26 u. 14/27 in der Flur 4. Folgende Ziele sollen mit der Planung verfolgt werden.
Der Betreiber verfolgt das Ziel, den Produktionsstandort zukunftssicher und nachhaltig auszurichten und zu betreiben. Insgesamt soll der Einsatz des am Standort erzeugenden Biogases optimiert und weitere Energieträger in Verbindung mit der Biogasanlage ergänzt werden, um den Ausbau regenerativer Energie zur Produktion von Gas, Strom, Wärme und Wasserstoff weiter zu fördern. Um den Betrieb der Anlage zukunftsfähig zu gestalten, soll die Biogasanlage im Rahmen des § 246 d BauGB um eine Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) erweitert werden. Ziel ist es, zukünftig den Großteil des produzierten Biogases zu Biomethan in Erdgasqualität aufzubereiten und ins öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Das bestehende BHKW auf dem Anlagengelände soll hauptsächlich zur Eigenstromversorgung und Wärmeerzeugung genutzt werden. Darüber hinaus soll das vorhandene Gärproduktlager 2 zum Fermenter 3 umgenutzt werden. Um zukünftig genügend Gärrestlagerkapazität vorweisen zu können sowie die Gaslagerkapazität auszubauen, und so wiederum die Biomethan- bzw. Strom- / Wärmeproduktion flexibler betreiben zu können, ist die Errichtung eines weiteren Gärproduktlagers geplant. Für die auf dem Anlagengelände vorhandene Fahrsiloanlage ist außerdem eine Erweiterung geplant, um die Lagersituation vor Ort für die eingesetzten Inputstoffe zu entspannen. Die Entwässerung soll dabei in den vorhandenen Behälter zur Hydrolyse erfolgen, der in diesem Zuge zum Schmutzwasserbehälter umgenutzt wird.
Die vorhandene Tierhaltungsanlage steht räumlich direkt neben der Biogasanlage, wodurch der Einbezug in das Plangebiet ebenfalls erfolgt. Erweiterungsabsichten bestehen nicht. Hier wird der genehmigte Tierbestand als Maximum in der Planung berücksichtigt.
Auf der westlichen Ackerbaufläche ist die Errichtung einer Agri-PV-Freiflächenanlage vorgesehen.
Weiterhin ist im Südosten entlang des Wehlener Weges ein Gewerbegebiet seitens der Gemeinde geplant, um Gewerbeflächen (z.B. lokale Handwerksbetriebe) und eine E-Tankstelle für die Tourismusentwicklung bereitzustellen.
Die bereits genehmigten landwirtschaftlichen Anlagen sowie die angelegten Pflanzflächen sollen mit in den Plan einbezogen werden, um diesen Bereich abschließend über Bauleitpläne abzurunden.
Für diesen Bereich ist aufgrund der Lage im Außenbereich und der bisherigen Darstellung als landwirtschaftliche Fläche zudem eine Änderung des Flächennutzungsplanes auf Ebene der Samtgemeinde Hanstedt erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die oben genannten Beschlussvorschläge a,b und c
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