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Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Landkreis Harburg; Weisungsbeschlüsse für die Vertreter in der Gesellschaftsversammlung 2026
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Hanstedt |
| Datum | 2026-04-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH Landkreis Harburg hat in ihrer letzten Sitzung am 03.03.2025 über diverse Themen entschieden (siehe nachfolgende Auflistung und Anlagen). Den drei Vertretern der Gemeinde Hanstedt ist wegen des Einstimmigkeitsprinzips nach § 138 NKomVG eine Weisung über das Abstimmungsverhalten zu erteilen. Die Vertreter üben das Stimmrecht einheitlich aus. Die Gesellschafter stellen die wirksame Stimmenabgabe durch eine Weisung an ihre Vertreter in der Gesellschafterversammlung sicher.
TOP 2 Genehmigung des Protokolls vom 01.12.2025
TOP 3 Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2026
Die drei Vertreter der Gemeinde Egestorf haben den vorgenannten Tagesordnungspunkten, unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses vom 2026, zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Gemeinde Egestorf werden angewiesen, den zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkten in der Gesellschafterversammlung am 03.03.2026 zuzustimmen.
Text aus PDF extrahiert