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Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan - Gleichstromtrasse DC42

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Datum2026-01-13
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Altenmedingen beschließt, dass die beigefügte Stellungnahme im Namen der Gemeinde eingereicht wird. Sachverhalt: Die vier Betreiber des deutschen Stromübertragungsnetzes haben den ersten Entwurf zum aktuellen Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 (2025) am 10.12.2025 veröffentlicht. Darin zeigen 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW auf, ob und wo in den kommenden Jahren zusätzliche Freileitungen, See- und Landkabel, Umspannwerke, Schalt- oder Konverteranlagen an Land oder auf See notwendig sind, um den künftigen Anforderungen an das Stromnetz Rechnung zu tragen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die aktuellen Bedarfsberechnungen führen zu Anpassungen für das künftige bundesweite Gleichstromnetz. In beiden zugrundeliegenden Szenarien erweist sich der SuedWestLink (DC42 und DC42plus) als robust. Die Gleichstromvorhaben NordWestLink (DC41) und OstWestLink (DC40) – und damit auch die für die Vermaschung vorgesehenen Multiterminal Hubs im Kreuzungsbereich der Leitungen – werden im ersten NEP-Entwurf zurückgestellt. An der derzeit bestehenden Rechtslage hat sich durch den NEP-Entwurf nichts geändert. 50Hertz hatte auf der bislang geltenden Rechtsgrundlage eines Erdkabelvorrangs für Gleichstromvorhaben mit den Planungen der neuen Vorhaben SuedWestLink begonnen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ihre Absicht geäußert, die Gesetzeslage an dieser Stelle anzupassen. Die Formulierung weist darauf hin, dass künftig bevorzugt Freileitungen zum Einsatz kommen. Welche Technologie beim SuedWestLink Anwendung findet, kann erst dann belastbar eingeschätzt werden, wenn die Regierung den gesetzlichen Rahmen dafür angepasst hat. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Vorerst ruhen bei 50Hertz alle Projekttätigkeiten, die von der Entscheidung über die Ausführungsvariante abhängen. Mit der Veröffentlichung des NEP-Entwurfs am 10.12. beginnt die Konsultation. Bis zum 14.01.2026 kann sich die Öffentlichkeit online oder per E-Mail zu den Planungen äußern. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf des NEP ein, den die ÜNB anschließend der Bundesnetzagentur übergeben. Die Behörde prüft daraufhin ihrerseits die Planungen und bestätigt diejenigen Maßnahmen, die sie als notwendig bewertet. Der Prozess wird voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen.

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