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Ostniedersachsenleitung: 380-kV-Freileitung Wahle - Stadorf hier: Abschluss der erforderlichen Verträge für die Überspannungen, Leitungsmitnahme, Arbeitsflächen und Zuwegungen sowie Sondernutzungsvertrag

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Suderburg
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Gemeinde Suderburg beschließt die Abschlüsse erforderlicher Verträge für den Bau der 380-kV-Freileitung Wahle–Stadorf parallel zur Bestandsleitung. Dies betrifft Eigentümererklärungen, Entschädigungsvereinbarungen für Überspannungen und temporäre Arbeitsflächen sowie einen Sondernutzungsvertrag für nicht gewidmete öffentliche Straßen. Die Ratsbeschlüsse sind gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz erforderlich. Der Planfeststellungsbeschluss wird für Oktober 2026 erwartet.

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Extrahierter Text

Sachverhalt: Die neu geplante Ostniedersachsenleitung: 380-kV-Freileitung Wahle – Stadorf soll parallel zur Bestandsleitung gebaut werden und befindet sich derzeit im Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Es wird ein Planfeststellungsbeschluss im Oktober 2026 erwartet. Zur Vorbereitung erfolgen nunmehr alle zur Baudurchführung erforderlichen vertraglichen Verhandlungen und Abschlüsse. Es wird für zielführend gehalten, die Beratung im Rahmen einer öffentlichen Vorlage vorzunehmen, obwohl ein Großteil der beigefügten Anlagen aus Datenschutzgründen nicht öffentlich beigefügt worden sind. Lediglich der beigefügte Sondernutzungsvertrag kann dieser Vorlage öffentlich als Anlage beigefügt werden. Bei der Belastung von Grundstücken ist gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 14 NKomVG ein Ratsbeschluss erforderlich. Es wird um besonderes Verständnis für die Kurzfristigkeit gebeten. Mit Blick auf die Entschädigungsvereinbarung zu den Überspannungen, temporären Arbeitsflächen und/oder Zufahrten auf der Seite 3 und 4 kann ersehen werden, dass es eine erheblich höhere Entschädigung bei einer gütlichen Einigung innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Unterlagen gibt. Das ist also der 27.07.2026. Zu bedenken ist dabei noch die Zeit für die Beurkundung der Dienstbarkeiten. Zum Inhalt der als Anlage beigefügten Dateien ist folgendes zu berichten: Überspannungen, temporäre Arbeitsflächen und/oder Zufahren - Der Umfang ergibt sich aus der beigefügten Eigentümerzustimmung, der Entschädigungsvereinbarung und den Bewilligungsunterlagen für das Grundbuch. - Es wird zur Zahlung insbesondere auf die Seiten 3 und 4 der Entschädigungsvereinbarung hingewiesen. - Der Sondernutzungsvertrag ist Bestandteil des Anschreibens. Anders als im Anschreiben auf der Seite 2 aufgeführt gibt es keinen Vertragsentwurf für die Nutzung öffentlicher Straße (gewidmet) sondern nur die sonstigen öffentlichen Straßen (nicht gewidmet). Es wurde mit dem Antragsteller am 23.06.2026 geklärt, dass das Anschreiben fehlerhaft ist. Es gibt aufgrund der Lage im Außenbereich keine Nutzung einer gewidmeten öffentlichen Straße. Da der Sondernutzungsvertrag öffentlich als Anlage beigefügt werden kann, wurde dafür eine gesonderte Datei beigefügt. - Die gemeindliche Leistung ist umsatzsteuerfrei. Sondernutzungsvertrag Dieser Vorlage wird wie oben ausgeführt nur der Vertrag zur Nutzung sonstiger öffentlicher Straßen beigefügt. Dieses ergibt sich aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Die Nutzung der öffentlichen Straßen bezieht sich auf die gewidmeten Straßen und Wege in der Gemeinde Suderburg. Die Nutzung der sonstigen öffentlichen Straßen bezieht sich auf die nicht gewidmeten Straßen und Wege in der Gemeinde Suderburg. Das sind die sog. tatsächlich durch Nichtsperrung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Anlagen. Besonders wichtig sind die Regelungen in den §§ 3 und 4 mit der Schadenbeseitigungspflicht durch die Vorhabenträgerin und erforderliche Begutachtungen vor und nach der Durchführung der Baumaßnahme. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Suderburg beschließt, für die Baudurchführung der Ostniedersachsenleitung: 380-kV-Freileitung Wahle – Stadorf die Eigentümererklärung, die Entschädigungsvereinbarung mit Dienstbarkeitsbewilligungen und den Sondernutzungsvertrag für die Nutzung sonstiger öffentlicher Straßen abzuschließen.

Text aus PDF extrahiert