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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Suderburg und Entlastung des Gemeindedirektors durch den Rat der Gemeinde Suderburg

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Suderburg
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Gemeinde Suderburg beschließt die Annahme des Jahresabschlusses 2022 und erteilt dem Gemeindedirektor Entlastung. Die Gemeinde erzielte ein Gesamtjahresergebnis von 1.418.886,23 €, das sich aus ordentlichen (478.280,18 €) und außerordentlichen Überschüssen (940.606,05 €) zusammensetzt. Diese Überschüsse werden den entsprechenden Rücklagen zugeführt. Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Buchführungsgrundsätze.

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Extrahierter Text

Sachverhalt: Der Jahresabschluss der Gemeinde Suderburg für das Haushaltsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Nds. Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) aufgestellt. Die Gesamtergebnisrechnung schließt mit einem ordentlichen Jahresergebnis von 478.280,18 € und mit einem außerordentlichen Jahresergebnis von 940.606,05 € ab. Insgesamt beträgt das Jahresergebnis somit 1.418.886,23 €. Gegenüber dem im Haushaltsplan 2022 geplanten Jahresergebnis (0 €) ergibt sich eine Verbesserung von 1.418.886,23 €. Die vorgetragenen Rücklagen des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses belaufen sich zum 31.12.2022 auf 3.054.598,02 €. Der Bestand der liquiden Mittel beträgt zum Bilanzstichtag 2.198.075,06 €. Liquiditätskredite sind zum 31.12.2022 nicht vorhanden. Investitionskredite bestehen zum Bilanzstichtag mit einem Volumen von 1.673.728,26 €. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 18.789.744,26 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 2.290.000 € erhöht. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Suderburg wurde am 20.10.2025 durch den Gemeindedirektor Wolf-Dietrich Marwede bescheinigt. Nach § 129 Abs. 1 NKomVG hätte die Aufstellung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres erstellt werden müssen. Die Prüfung erfolgte dann durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uelzen im Zeitraum 22.10.2025 – 21.01.2026. Der abschließende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Suderburg für das Haushaltsjahr 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uelzen datiert vom 21.01.2026. Als Bestätigungsvermerk formuliert das Rechnungsprüfungsamt unter Ziffer 5.2: „Der Verlauf, die Chancen und die Risiken der Haushaltsentwicklung wurden verwaltungsseitig dargestellt. Besondere Risiken, die zu außergewöhnlichen Belastungen in den folgenden Haushaltsjahren führen könnten, sind daneben nicht erkennbar. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Be-stimmungen. Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG bestätigt, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden, bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.“ Das Rechnungsprüfungsamt ergänzt hierzu als Schlussbemerkung unter Ziffer 6: „Nach § 129 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten; gegen eine Entlastung bestehen aus Sicht des RPA keine Bedenken. Die unter Ziffer 4 dargestellten wesentlichen Hinweise, Empfehlungen und Prüfungsbemerkungen sollten bei der Beschlussfassung berücksichtigt werden. Dieser Schlussbericht ist zusammen mit der Stellungnahme des Gemeindedirektors der Vertretung zur Entscheidung über die Entlastung vorzulegen.“ Dieser Vorlage werden als Anlagen der Jahresabschluss 2022, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, die Stellungnahme des Gemeindedirektors sowie eine Übersicht der entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Suderburg beschließt nach § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2022 und erteilt dem Gemeindedirektor die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 478.280,18 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die bisherige Rücklage des ordentlichen Ergebnisses beträgt 2.279.843,74 €. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 940.606,05 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die bisherige Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses beträgt 774.754,28 €. Die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen. Den bisher noch nicht beschlossenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird nachträglich zugestimmt.

Text aus PDF extrahiert